Brandenburg

Verwaltungsgerichte auf Erfolgskurs – Statistisch erfasste Verfahrenslaufzeiten Ausdruck des erfolgreichen Altbestandsabbaus

Die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg sind im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise 2015/2016 durch einen sehr hohen Anstieg an Asylverfahren stark belastet worden. Die Folge war ein erheblicher Aufwuchs an Altbeständen, deren Abbau das erklärte Ziel dieser Legislatur ist. Die seit 2019 ergriffenen Maßnahmen zum Abbau der Altverfahren zeigen inzwischen Wirkung. Die noch im Jahr 2019 im richterlichen Bereich um etwa 25% unterbesetzten Verwaltungsgerichte sind inzwischen mit 34% über Bedarf ausgestattet. Durch diesen erheblichen Personalaufwuchs bei den Verwaltungsgerichten seit 2019 konnte der Abbau von Altverfahren deutlich forciert werden. Während im Jahr 2019 noch fast 10.000 Altverfahren zu verzeichnen waren, lag deren Anzahl im Jahr 2023 bei noch rund 5.000. Gleichzeitig konnte der Stand von 9.763 anhängigen Asylverfahren im Jahr 2019 bis zum 31. August 2023 auf 3.754 Verfahren gesenkt werden. Das entspricht einem Abbau um 62%.

Die statistisch lange Verfahrensdauer in Asylverfahren von 34,8 Monaten ist paradoxe Folge des erheblichen Abbaus von Altverfahren. Denn die Verfahrenslaufzeiten der erledigten Verfahren fließen erst im Moment ihrer Erledigung in die Statistik ein. Der statistische Wert spiegelt daher nicht die (tatsächliche) Verfahrensdauer für aktuelle Neueingänge wieder. Die Kritik an den Verwaltungsgerichten verfängt daher nicht. Eilverfahren in Asylsachen werden inzwischen sogar binnen nur eines Monats erledigt.

Justizministerin Susanne Hoffmann: „Die langen statistischen Verfahrenslaufzeiten sind die paradoxe Folge des forcierten Abbaus der Altbestände und damit ein Beleg für die erfolgreiche Arbeit der Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg in den letzten vier Jahren. Seit 2023 sinken die Verfahrenslaufzeiten wieder, was zeigt, dass die Altbestände inzwischen überwiegend abgearbeitet werden konnten.“

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