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Von lauter Musik über Widerstand zu versuchter Gefangenenbefreiung

#Halle/ Saale (ots)

 

Am Samstag, den 20. Januar 2024 bat die Zugbegleiterin der S-Bahn von Halle-Nietleben zum Hauptbahnhof Halle/Saale gegen 21:15 Uhr die Bundespolizeiinspektion Magdeburg um Unterstützung bei der Durchsetzung des Hausrechtes. Drei Jugendliche nutzten den genannten Zug während sie, augenscheinlich alkoholisiert, extrem laute Musik hörten, andere Reisende belästigten und dem ausgesprochenen Ausschluss von der Weiterfahrt durch die Zugbegleiter nicht nachkamen. Eine Streife der Bundespolizei erwartete die einfahrende Bahn bereits am Bahnsteig zwei und drei des Hauptbahnhofes Halle/ Saale. Sie trafen auf drei Deutsche, im Alter von 16, 17 und 18 Jahren, die sich zuerst weigerten auszusteigen, die Beamten beleidigten und zur Seite schubsten. Nach Androhung der Durchsetzung des Fahrtausschlusses unter Anwendung von Zwang verließen sie den Zug jedoch freiwillig. Auf dem Bahnsteig wurden die eingesetzten Beamten durch einen unbeteiligten Reisenden darauf hingewiesen, dass einer der Jugendlichen ein Messer mit sich führen soll. Bei der sich anschließenden Identitätsfeststellung der drei Freunde erhitzte sich die Situation abermals, so dass der 17-Jährige ein sogenanntes Cuttermesser aus seiner Tasche holte und ein Abstechen gestikulierte. Zu diesem Zeitpunkt traf auch die angeforderte polizeiliche Verstärkung ein. Die drei zu Kontrollierenden widersetzten sich den polizeilichen Maßnahmen aktiv. Der 16-Jährige musste zu Boden gebracht und gefesselt werden. Jener 18-Jährige versuchte die Maßnahme zu stören, händigte aber seinen Personalausweis aus. Der 17-jährige Messerbesitzer musste unter Anwendung unmittelbaren Zwangs entwaffnet werden. Auch dies versuchte sein 18-jähriger Kumpel zu verhindern und floh anschließend vom Bahnsteig in unbekannte Richtung. Seine noch minderjährigen Freunde begleiteten die Einsatzkräfte unfreiwillig zur Dienststelle am Hauptbahnhof. Dort stellten sie bei der Durchsuchung des älteren der Beiden ein weiteres Taschenmesser fest- und sichergestellt. Die Unruhestifter lehnten eine freiwillige Atemalkoholkontrolle ab, wurden aber, nach Anordnung der zuständigen Staatsanwaltschaft, getrennt voneinander, zur Blutentnahme in ein nahegelegenes Krankenhaus überführt. Nach Rücksprache mit den jeweiligen Erziehungsberechtigten und mit einer ordentlichen Liste an Strafanzeigen wurden die Tatverdächtigen jeweils vor Ort entlassen. Sie müssen sich zukünftig wegen Beleidigung, Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Widerstandes gegen und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, auch mit Waffen, verantworten. Der bereits volljährige Geflüchtete wurde zudem wegen Strafvereitelung und Gefangenenbefreiung, jeweils im Versuch, beanzeigt.

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