Politik

Weitere Regelungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsrechts treten in Kraft – „Make it in Germany“ unterstützt Fachkräfte und Arbeitgeber im Einwanderungsprozess

Mehr Fachkräfte für die deutsche Wirtschaft
Morgen treten weitere Regelungen des neuen Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der
Fachkräfteeinwanderung in Kraft. Unter anderem wird eine Anerkennungspartnerschaft eingeführt.
Diese ermöglicht es Fachkräften aus dem Arbeitsland, einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer
qualifizierten Beschäftigung zu erhalten und die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation
erst nach der Einreise zu beantragen. Weiter werden die Beschäftigungsmöglichkeiten von Personen
mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung erweitert. Sie dürfen künftig in allen
nicht-reglementierten Berufen arbeiten, sofern sie einen im Herkunftsland anerkannten Berufs- und
Hochschulabschluss und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung haben. Voraussetzung ist zudem, dass
ihr Gehalt mindestens 45 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung beträgt (2024:
40.770 EUR Bruttojahresgehalt) oder der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Bereits im November letzten
Jahres sind die neuen Regelungen zur „Blauen Karte EU“ für Hochqualifizierte in Kraft getreten.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck:
„Mit den Neuerungen beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtern wir die Anwerbung von geeigneten
Fach- und Arbeitskräften für die deutsche Wirtschaft. Jetzt gilt es, die Visa- und
Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, die die Fachkräfteeinwanderung noch bremsen und die neuen
Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung bürokratiearm zu gestalten. Die erfolgreiche Umsetzung des
Gesetzes erfordert eine ehrliche Willkommenskultur, in den Behörden, in Unternehmen und unserer
Gesellschaft. Mit unserem Portal „Make it in Germany“ stellen wir ein umfassendes
Informationsangebot für Fachkräfte und Arbeitgeber zur Verfügung und unterstützen damit
Unternehmen bei der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland.“„Make it in Germany“ begleitet die
Novellierung
Das Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“ begleitet unter Federführung des BMWK die
gesetzlichen Neuerungen kommunikativ. Es informiert Fachkräfte aus dem Ausland und deutsche
Unternehmen über Bestimmungen, Prozesse und Themen der Fachkräfteeinwanderung. Neben den
mehrsprachigen Informationstexten, Grafiken und interaktiven Tools auf der Website, unterstützt
das Projekt durch multimediale Angebote wie Videos, Praxisleitfäden für Arbeitgeber, mit einer
Jobbörse sowie einem individuellen Beratungsangebot (Hotline). „Make it in Germany” macht im In-
und Ausland auf die neuen Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung mit Hilfe von Online-Werbung,
sozialen Medien, Webinaren und einem Newsletter aufmerksam.Willkommensmappe: Informationspaket für
den Start in Deutschland
Neu auf dem Portal ist unter anderem eine Willkommensmappe für Arbeitgeber. Diese unterstützt die
Integration ausländischer Fachkräfte durch ein Informationspaket zu den ersten Schritten nach der
Einreise und zum Leben in Deutschland. Arbeitgeber können diese durch Informationen zum eigenen
Betrieb sowie der Region ergänzen. Die so individualisierte Mappe kann neuen Mitarbeitenden bereits
vor der Einreise digital übermittelt werden – als Zeichen betrieblicher Willkommenskultur.Weitere
Informationen:
Portal Make-it-in-Germany: www.make-it-in-germany.com
Willkommensmappe für Unternehmen: www.make-it-in-germany.com/willkommensmappe
Pressemitteilung des BMAS und BMI:
esetz-tritt-in-kraft.html

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