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Weiterfahrt mit Boot untersagt

#Brandenburg an der Havel – Untere-Havel-Wasserstraße, Silokanal – Montag, 12.06.2023, 18:49 Uhr – 


Auf dem Silokanal wurde am Montagabend ein Sportboot kontrolliert. Die Beamten der Wasserschutzpolizei nahmen bei dem Bootsführer Atemalkoholgeruch wahr. Daraufhin wurde ein entsprechender Alkohol Vortest durchgeführt, der bei dem 28-Jährigen einen Wert von 0,84 Promille erbrachte.

Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagte und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgenommen. Die weitere Fahrt mit dem Boot, einem Schlauchboot mit Elektromotor, übernahm eine Mitfahrerin.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Promillegrenzen auf dem Wasser analog zu denen im Straßenverkehr sind! Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten.

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