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Wochenend – Rückblick für Südbrandenburg: Rund 220 unerlaubte Einreisen aufgedeckt

#Forst (ots)

 

Die Bundespolizei deckte von Freitag bis Sonntag in Südbrandenburg die unerlaubte Einreise von etwa 220 Personen auf. Einsatzkräfte der Polizei des Landes Brandenburg, der Bundeszollverwaltung und der Bundespolizei haben am Wochenende in 13 verschiedenen Fällen unerlaubt eingereiste Personen festgestellt. Neben Staatsangehörigen aus der Türkei und Afghanistan gab der Großteil der Personen an aus Syrien zu stammen. Schwerpunkte der Aufgriffe waren Forst, die Autobahn 15 sowie Cottbus. Neben vier kontrollierten PKW waren die überwiegende Anzahl der unerlaubt eingereisten Personen zu Fuß unterwegs.

Einsatzkräfte kontrollierten am Samstagnachmittag im Cottbusser Ortsteil Gallinchen 41 syrische Staatsangehörige. Zuvor informierten Bürger gegen 15 Uhr die Einsatzkräfte und gaben an, dass eine größere Gruppe aus einem Transporter ausgestiegen sein soll. Die Personen verfügten über keine Reisedokumente für einen legalen Aufenthalt in Deutschland. In einem weiteren Fall am Sonntagmorgen um 6:30 Uhr erhielten Einsatzkräfte einen Bürgerhinweis, dass sich eine größere Personengruppe in Klein Gaglow befinden soll. Kurz darauf versuchten sich zwei Fahrer mit tschechischer und polnischer Zulassung in der Nähe von Klein Gaglow mit ihren PKW der Kontrolle durch die Bundespolizei zu entziehen. Die Beamtinnen und Beamten nahmen die Verfolgung auf und konnten beide Fahrzeuge stellen. Bei den Fahrern handelte es sich um zwei Georgier im Alter von 27 und 30 Jahren. Mit der Unterstützung eines Polizeihubschraubers stellten Einsatzkräfte eine Gruppe von 16 syrischen Staatsangehörigen, ohne die erforderlichen Dokumente, fest. Ein Richter ordnete Haft zur Sicherung der Abschiebung für die zwei Georgier an. Es ist beabsichtigt sie zeitnah in ihr Heimatland abzuschieben.

Gegen die mutmaßlich Geschleusten, die ohne die erforderlichen Dokumente reisten, ermittelt die Bundespolizei wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Äußerung von Schutzersuchen leiteten Einsatzkräfte die Personen zur Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg weiter.

Die unbegleiteten Minderjährigen kamen in die Obhut einer Jugendeinrichtung.

Gegen die mutmaßlichen Schleuser leiteten die Beamtinnen und Beamten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Einschleusens von Ausländern ein.

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