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#ZOLL: Bauunternehmer verurteilt

#Oldenburg/#Wilhelmshaven (ots)

 

+++ Schwarzarbeit: Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verhängt +++ Über 650.000 Euro Sozialversicherungsschaden durch Zoll aufgedeckt +++

Urteil: Ein Jahr und acht Monate auf Bewährung sowie die Einziehung von über 650.000 Euro, die durch Schwarzarbeit nicht an die Sozialkassen gezahlt wurden. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Oldenburg waren die Grundlage für dieses Gerichtsurteil gegen einen Bauunternehmer mit Firmensitz im Großraum Wilhelmshaven.

Das Amtsgericht Wilhelmshaven sah es als erwiesen an, dass ein 36-jähriger Bauunternehmer in der Zeit von 2013 bis 2016 in über 200 Fällen vorsätzlich Sozialversicherungsbeträge für seine Arbeitnehmer nicht abführte und sich dadurch bereicherte. Die für ihn im Gerüstbau und für Montagearbeiten tätigen Arbeiter waren den Sozialversicherungsträgern zwar gemeldet, die Anzahl der tatsächlich verrichteten Arbeitsstunden gab er jedoch vermindert an. Aus diesem Vorgehen resultierte letztlich ein Sozialversicherungsschaden in Höhe von über 650.000 Euro.

Startpunkt der Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Oldenburg war die Feststellung von Unregelmäßigkeiten bei elektronisch festgehaltenen Arbeits- und Anwesenheitszeiten im Rahmen einer Geschäftsunterlagenprüfung.

Das rechtskräftige Urteil gegen den Bauunternehmer, der seine Werktätigkeiten als Subunternehmer anbot, verhängt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die auf Bewährung mit dreijähriger Bewährungszeit ausgesetzt wurde. Zusätzlich wurde die Einziehung der Taterträge in Höhe von über 650.000 Euro festgelegt. Das Strafmaß berücksichtigt ebenfalls Vergehen im Zusammenhang mit einer Insolvenzverschleppung.

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