Zwei alkoholisierte Sportbootfahrer festgestellt
Gegen 19:20 Uhr fiel Beamten der Wasserschutzpolizei dann im Rahmen einer anderen Sportbootkontrolle deutlicher Alkoholgeruch beim dortigen Schiffsführer auf. Bei dem 33-jährigen Mann wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 2,37 Promille ergab. Auch er musste die Beamten zur Blutprobenentnahme in ein Krankenhaus begleiten. Ihm wurde die Weiterfahrt anschließend untersagt und eine entsprechende Anzeige aufgenommen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Promillegrenzen auf dem Wasser analog zu denen im Straßenverkehr sind! Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten.