Brandenburg

102 Vorhaben für ein solidarisches Miteinander – Staatskanzlei-Chefin Schneider präsentiert Projektauswahl für das Förderprogramm „Zusammenhalt in kleinen Gemeinden“

Sie fördern den generationenübergreifenden Dialog, stärken den sozialen Zusammenhalt oder bereichern die lokale Infrastruktur: Die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider, informierte in Potsdam über Projektvorhaben, die für das Förderprogramm „Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung“ eingereicht wurden. Von den 238 Förderanträgen aus fast dem ganzen Land wurden 102 Vorhaben von einer 6-köpfigen Fachjury als besonders förderwürdig empfohlen.

 

Schneider: „Ich freue mich, dass uns so viele kreative Projektanträge erreicht haben. Vor einem Jahr hat die Staatskanzlei das Förderprogramm für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung ins Leben gerufen. Die hohe Anzahl und Qualität der Projekte für die nunmehr zweite Förderperiode zeigt, dass das Programm sehr positiv angenommen wird. Damit können wir ganz konkrete Hilfe leisten. Die Teilnahme ist ein sehr gutes Zeichen für das breite Engagement der Menschen und das Potential in unserem Land.“

Erneut waren Kommunalverantwortliche und Vereine aus Gemeinden und Ortsteilen unter 10.000 Einwohnern aufgerufen, sich mit Projektideen für ein solidarisches Miteinander zu bewerben. Eingereicht werden konnten Anträge für Maßnahmen aus den Bereichen Kultur, Digitalisierung, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, Umwelt, erneuerbare Energien und Soziales.

 

Ministerin Schneider: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass die ausgewählten Projekte einen großen Beitrag für das soziale Miteinander der Menschen vor Ort leisten werden. Ich bedanke mich bei allen Antragstellenden für ihre Ideen und bei der Fachjury für das Einbringen ihrer unterschiedlichen Perspektiven und ihres Fachwissens bei der Begutachtung und Bewertung der Anträge.“

Jurymitglied Lutz Reimann, Geschäftsführer Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen im Land Brandenburg, hebt hervor: „`Zusammenhalt` – der Name der Förderung ist Programm! 238 Anträge unterstreichen beeindruckend die Vielfalt der Initiativen und Bedarfe – ob schwimmende Wanderbühne, Sternwarte, Sportkirche, Pflanzenkläranlage, Mehrgenerationenspielplätze oder Künstlerbänke.

Einerseits berührt einen die teilweise Bescheidenheit und Sparsamkeit der Anträge – mit großem Herzen und Zielen, andererseits reißt einen das visionäre Investieren in die Zukunft unglaublich mit. Was alle Anträge verbindet, ist das unbedingte Interesse den jeweiligen Ort mit Leben zu füllen, Orte zur Begegnung zu schaffen und Menschen zu verbinden und zu begeistern. Vielen Dank, dass ich dabei sein darf.“

Stellvertretend für die vielen unterschiedlichen kreativen Projekte wurden in der Potsdamer Staatskanzlei die Konzepte der Wasserwachtortsgruppe Gransee und für das Jugendbegegnungszentrum in Peitz vorgestellt.

 

Aus der Stadt Peitz hat ein Antrag die Jury überzeugt, der ein gutes Beispiel für die zukunftsgerichtete Umnutzung von Räumen einer ehemaligen Rettungswache ist. Kinder und Jugendliche haben seit der Schließung des Jugendhauses vor einigen Jahren immer wieder gefordert, einen Jugendtreff zu erhalten. Dank einer Förderung von 150.000 Euro (veranschlagte Gesamtkosten: 183.500 Euro) kann dieser Begegnungsort als bedarfsorientiertes und offenes Angebot entstehen. Er soll unter Trägerschaft des Diakonischen Werkes Elbe-Elster e.V. Freizeitangebote bieten und das Miteinander stärken. Die Maßnahme schlägt Brücken zur mehrgenerativen Nutzung der Bibliothek, zur Senioreneinrichtung sowie zur Integration geflüchteter Jugendlicher.

Elvira Hölzner, Amtsdirektorin Stadt Peitz: „Oft höre ich von Jugendlichen, wenn ich sie anspreche: `Wo sollen wir denn hin, Frau Hölzner?‘. Nachdem die Caritas den Jugendtreff 2016 aufgegeben hat, fehlt den Kindern und Jugendlichen ein Anlaufpunkt nach Schulschluss und am Wochenende hier in Peitz. Mit dem eingereichten Projekt wird ein Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 13 und 27 Jahren geschaffen, wo sie sich ausprobieren können und aktive Unterstützung und Begleitung in aktuellen Problemlagen und Konfliktsituationen erhalten. Zudem wollen wir Geflüchteten, die in Peitz eine neue Heimat gefunden haben, in die Gesellschaft integrieren und auch auf ihre Kultur und Lebensweisen eingehen.“

Bei der Wasserwacht des DRK Kreisverbands Gransee in Wusterhausen/Dosse (Ostprignitz-Ruppin) wird Badesicherheit großgeschrieben. Aufgrund der hohen Nachfrage können Schwimmunterricht und Prävention vor Ort derzeit nicht abgesichert werden. Daher leistet die Gruppe präventive Aufklärungsarbeit in Kitas und Schulen und bietet regelmäßiges Rettungsschwimmtraining an. Für den Aufbau einer Wasserrettungsdienstgruppe werden ein Rettungsboot, Ausrüstung für die Rettung und Material für die Schwimmausbildung benötigt. Die Gruppe arbeitet intensiv mit Schulen, Kindergärten, Seniorenpflege, Unterkünften für Geflüchtete, lokalen Vereinen, Kirchengemeinden, Feuerwehr und Polizei zusammen. Das vielschichtige Konzept verdeutlicht, wie zivilgesellschaftliches Engagement den Zusammenhalt vor Ort unterstützen kann. Die Landesregierung fördert dieses Projekt mit rund 18.000 Euro. Der Eigenanteil beträgt 2.000 Euro.

Ronny Leßmann, Leiter Wasserwachtortsgruppe Wusterhausen: „Wir sind überglücklich, dass wir über die Fördermittel die notwendige Ausrüstung für die Schwimmausbildung finanzieren können. Damit werden wir vor Ort professionelle Hilfe leisten können und viele Rettungsschwimmer langfristig in unserer Gemeinde etablieren, um notfalls bei Unfällen schnell und professionell reagieren zu können. Ohne die Wasserwachtortsgruppe sind Einsätze nur begrenzt und zeitverzögert möglich. Uns ist zudem wichtig, für ein breites Angebot an Schwimmkursen und an Lehrkursen zu sorgen.“

Hintergrund:

 

Das Förderprogramm Zusammenhalt gibt es seit 2022. Es liegt in der Federführung der Staatskanzlei. Geschäftsbesorger ist die ILB. Nach einer erfolgreichen ersten Förderperiode, wurde im Frühjahr 2023 ein zweiter Aufruf geöffnet mit einem Fördervolumen von 5 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2023/24. Die Mindestförderung beträgt 5.000 Euro, die Höchstförderung je Vorhaben liegt bei 150.000 Euro. Der Eigenanteil liegt bei zehn Prozent. Die ausgewählten Vorhaben müssen bis zum 31. Dezember 2024 realisiert werden.

 

Zu den Auswahlkriterien gehören entsprechend der Förderrichtlinie ein Entwicklungsbedarf in der jeweiligen Kommune, die Einordnung des Vorhabens in regionale Bedarfe sowie der Vorbildcharakter und die Übertragbarkeit des Vorhabens. Die geförderten Maßnahmen sollen für Bürgerinnen und Bürger niedrigschwellig nutzbar und zugänglich sein. Von den 72 förderwürdigen Maßnahmen aus der ersten Förderperiode haben 69 Vorhaben einen Zuwendungsbescheid bekommen. Drei Antragstellende haben ihre Vorhaben zurückgezogen.

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