BlaulichtBundesland BayernBundespolizei

Abgeschoben ist nicht aufgehoben – Rosenheimer Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle

#Kiefersfelden (A93) / #Rosenheim / #Bernau (ots)

 

Die Bundespolizei Rosenheim hat am Montag (7. August) an der Kontrollstelle auf Höhe Kiefersfelden einen italienischen Staatsangehörigen festgenommen. Der Mann hatte wegen Geldfälschung eine Restfreiheitsstrafe von 352 Tagen zu verbüßen. Tags zuvor endete die Reise eines Rumänen an der A93: er musste wegen räuberischen Diebstahls für 623 Tage ins Gefängnis. Die Haftanstalt in Bernau hat nun zwei Insassen mehr.

Bei Grenzkontrollen an der Autobahn bei Kiefersfelden überprüften die Bundespolizisten die Papiere eines 74-Jährigen, der in einem Fernreisebus unterwegs war. Seine Papiere waren in Ordnung. Die Weiterreise konnte ihm trotzdem nicht gestattet werden, da gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Demnach war er im Jahr 2017 wegen Geldfälschung vom Amtsgericht München zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Einen Teil der Strafe hatte er bis 2019 „abgesessen“, dann wurde der Italiener in die Heimat abgeschoben. Mit seiner Rückkehr in die Bundesrepublik ist der nicht verbüßte Rest seiner Haft fällig geworden.

Ähnlich erging es einem 35-jährigen Rumänen, der als Mitfahrer eines in Großbritannien zugelassenen Autos den Grenzübergang A93 passieren wollte. Bei der Überprüfung seiner Personalien fanden die Beamten heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. 2013 hatte das Landgericht Mosbach eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen räuberischen Diebstahls festgesetzt. Knapp zwei Jahre verbrachte der Verurteilte in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Amberg. Dann wurde der rumänische Staatsangehörige in sein Heimatland abgeschoben. Nun muss auch er den Rest seiner Strafe abbüßen und geht für 623 Tage in Haft.

Die Beamten der Bundespolizei haben die beiden Männer nach Bernau in die JVA gebracht. Abgeschoben bedeutet eben nicht gleich aufgehoben.

Kommentar verfassen