Brandenburg

Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild – Aufhebung eines weiteren Kerngebietes

Seit mehr als zwölf Monaten wurde in dem von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Kerngebiet 8 im Landkreis Uckermark kein neuer ASP-Fall mehr festgestellt. Damit können das dort ausgewiesene Kerngebiet 8 und die damit verbundenen Nutzungsbeschränkungen für Land- und Forstwirtschaft per Allgemeinverfügung durch den Landkreis aufgehoben werden.

Das ausgewiesene Kerngebiet 8 wird per Allgemeinverfügung durch den Landkreis Uckermark aufgehoben. Der betroffene Landkreis kann für das Kerngebiet geltende Nutzungsbeschränkungen aufheben, die vor allem für Land- und Forstwirtschaft galten. Einzelheiten sind der Allgemeinverfügung des Landkreises zu entnehmen. Weitere Erleichterungen für die Schweinehalter, insbesondere für das Verbringen von Hausschweinen aus der Sperrzone II sind jedoch erst mit deren Aufhebung durch die EU-Kommission möglich. Auch die vorhandenen ASP-Zäune bleiben zunächst bestehen.

In der sich nun an die Aufhebung des Kerngebietes anschließenden Screening-Phase von mindestens sechs Monaten muss das Schwarzwild weiter deutlich reduziert werden. Hierbei muss die Jägerschaft nochmals die Aktivitäten zur Entnahme des Schwarzwildes verstärken, um dieses schwierige Ziel zu erreichen.

Seit September 2020 wurde die ASP aus Westpolen über einwandernde Wildschweine auf der gesamten Länge der polnisch-brandenburgischen Grenze in das Land Brandenburg eingetragen. Daraus resultierten bisher elf Kerngebiete (KG); acht dieser Kerngebiete (KG 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 9) konnten nun bereits aufgehoben werden. Die drei noch bestehenden Kerngebiete (KG 6, 10 und 11) im Land Brandenburg betreffen die Kreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz.

Bei anhaltender, stabiler Seuchenlage, plant das Brandenburger Verbraucherschutzministerium noch in diesem Jahr die Aufhebung weiterer Restriktionszonen.

Hintergrund

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Viruserkrankung, die gehaltene Schweine und Wildschweine befällt und schwerwiegende Auswirkungen auf die betroffene Tierpopulation sowie die Rentabilität der Landwirtschaft haben kann, was zu Störungen bei Verbringungen von Sendungen dieser Tiere und daraus gewonnenen Erzeugnissen innerhalb Deutschlands bzw. der Europäischen Union sowie bei Ausfuhren in Drittländer führen kann.

Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

Der erste ASP-Ausbruch beim Schwarzwild in Deutschland ist im Land Brandenburg am 10. September 2020 amtlich festgestellt worden.

In Brandenburg wurden bislang bei insgesamt 3.241 Wildschweinen und 5 Fällen bei gehaltenen Schweinen die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen.

Für die Bekämpfungsmaßnahmen der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild hat das Land Brandenburg den Kreisen bereits Kosten in Höhe von rund 104 Millionen Euro erstattet.

Mehr Informationen: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

 

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