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Angespannte Haushaltslage – so will die Verwaltung sparen

Ein erheblicher Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen zwingt die Gemeinde Kleinmachnow dazu, ihren Haushalt für das Jahr 2024 neu aufzustellen. Für die Jahre 2021, 2022 und 2023 muss die Gemeinde rund 28,8 Millionen Euro bereits geleistete Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer zurückzahlen. Die für 2024 erwartete Einnahme von weiteren 12,5 Millionen Euro wird die Gemeinde nicht erhalten. Mindereinnahmen von insgesamt rund 41,3 Millionen Euro sind daher nun zu kompensieren.

Spätestens im Juni muss ein Nachtragshaushalt für dieses Jahr beschlossen werden. Bis dahin gilt eine Haushaltssperre, und die Gemeinde muss ihre Ausgaben vorerst auf ihre Pflichtaufgaben und die Erfüllung bereits geschlossener Verträge beschränken. Dank ausreichender Liquidität war die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde zwar zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt, doch wurden alle geplanten Projekte und Ausgaben zunächst ausgesetzt und einer genaueren Prüfung unterzogen, um die Haushaltslage wieder zu festigen.

Alle Haushaltspositionen wurden von der Verwaltung hinsichtlich möglicher Einsparungen aber auch möglicher Einnahmeerhöhungen geprüft. In einer Klausurtagung am 20. März 2024 legte Bürgermeister Michael Grubert der Gemeindevertretung daraus resultierende erste Vorschläge vor. Ziel ist es nun, im konstruktiven Austausch Lösungen zu finden und Beschlüsse vorzubereiten, mit denen die Haushaltssituation zukünftig wieder stabil zu gestalten ist.

Tatsächlich beschlossen ist noch keine Maßnahme. Erste Weichen dazu werden durch die Gemeindevertretung in der Sitzung am 11.4.2024 gestellt. Endgültige Beschlüsse folgen in der Sitzung am 16.5.2024, in der auch der Nachtragshaushalt 2024 zur Abstimmung gestellt wird.

Wer tiefer in die Materie eintauchen möchte, findet eine ausführliche Erläuterung der aktuellen Lage und der Lösungsvorschläge auf der Gemeinde-Website unter www.kleinmachnow.de/Haushalt.

Interessierten stehen auch die Sitzungen der Gemeindevertretung sowohl in den Ausschüssen als auch im Plenum offen, um die Diskussionen zu verfolgen.

Zusammenfassung der Vorschläge der Verwaltung zur Verbesserung der Haushaltsituation

Verbesserung der Einnahmen

  • Maßvolle Anhebung des Grundsteuer-Hebesatzes von 365 auf 415 v. H.:               327.300 €
  • Verkauf dreier nicht genutzter Hammergrundstücke am Zehlendorfer Damm:     2.500.000 €

Einsparungen durch Haushaltssperre seit 27.2.2024

Das Volumen der bis zum 30.06.2024 erlassenen Haushaltssperre beträgt für den

            Ergebnishaushalt (Sperrung laufender Verwaltungstätigkeit):                            6.074.704,57 €

            Finanzhaushalt (Sperrung der investiven Maßnahmen):                                    7.801.600,00 €

Dadurch ist im Finanzhaushalt 2024 ein Liquiditätsabfluss in Höhe von 13.876.304,57 € gesperrt.

Geplante Bauvorhaben

  • Umbau der ehemaligen Auferstehungskirche zum Museum – Das Bauvorhaben sollte zunächst ausgesetzt und erst nach einem erneuten Beschluss der Gemeindevertretung fortgesetzt werden. Bis dahin ruht das Vorhaben. Ein Beschluss zur Fortführung kann im jeweiligen Haushaltsjahr neu, jeweils abhängig von der Finanzlage, gefasst werden.
  • Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung – Es wird vorgeschlagen, die Bauphase B um ein Jahr zu verschieben und, wie ursprünglich vorgesehen, das Vorhaben erst im Jahr 2025 fortzusetzen. Dies würde den Haushalt im Jahr 2024 entlasten. Die Fortführung bedarf eines Beschlusses der Gemeindevertretung.
  • Neubau Freiwillige Feuerwehr Kleinmachnow – Größe und Umfang des Bauvorhabens sollten nochmals grundlegend überprüft werden. Hier ist mit den federführenden Objektplanern eine Regelung dahingehend getroffen worden, dass zunächst mit allen Beteiligten ‑ insbesondere mit der Wehrführung ‑ ein neuer Entwicklungsprozess und eine erhebliche Kostenreduzierung besprochen wird. Die Kostenreduzierung wird sicherlich nur durch spürbare Verkleinerung des Bauvorhabens zu erreichen sein.
  • Radverkehrsführung Zehlendorfer Damm – Das Vorhaben sollte aufgeschoben und erst dann weitergeführt werden, wenn zu beantragende Fördermittel in Aussicht stehen oder sich die Haushaltssituation verbessert hat.
  • Erweiterung Hort „Am Hochwald“ – Die Verwaltung empfiehlt auf Grund der Daten der Schulentwicklungsplanung die Einstellung des Bauvorhabens.

Entwicklung im Bereich Krippen und Kindergärten

Auch die zahlenmäßige Entwicklung der Krippen- und Kindergartenkinder (0 bis 6 Jahre) wird in den nächsten Jahren rückläufig sein. Wurden 2017 in Kleinmachnow noch 123 Kinder geboren, waren es im vergangenen Jahr nur noch 75. Dies hat Auswirkung auf die vom Kita-Verbund zur Verfügung zu stellenden Plätze in den Krippen und Kindergärten. Die Anzahl der nicht belegten Plätze stieg im Jahr 2023 auf durchschnittlich 38 Plätze an.

Es ist aus Sicht der Verwaltung daher gemeinsam mit dem KITA-Verbund dem Kita-Werksausschuss zu prüfen, ob im nächsten Jahr eine der kleineren Einrichtungen in der Gemeinde geschlossen werden kann. Im Diskussionsprozess sind hier die Kitas „Regenbogen“ und „Waldhäuschen“, in denen aktuell 27, beziehungsweise 33 Kinder betreut werden.

Schulentwicklungsplanung

Die Entwicklung der Schülerzahlen an den Grundschulen ist rückläufig. Laut Prognose reicht die Zahl der neu einzuschulenden Kinder im Schuljahr 2024/25 erneut nur für sechs Züge, in den Folgejahren nur noch für fünf neue Klassenzüge. Dagegen steigt die Schülerzahl an der Maxim-Gorki-Gesamtschule (MGS) seit Jahren und auch weiterhin. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

>>> PDF – Präsentation Schulentwicklungsplanung (Auszug)

Aus Sicht der Verwaltung gibt es drei Handlungsalternativen für die MGS:

  1. Anbau – Erweiterungsbau nach einem bereits vorliegenden Konzept
  2. Campus – Zweigstelle im Gebäude der Grundschule Auf dem Seeberg inklusive Auslagerung der naturwissenschaftlichen Räume
  3. Ersatzneubau – Neubau anstelle der alten Sporthalle auf gleichem Grundriss, mit neuer Sporthalle und zusätzlicher Etage für Fachräume

Die Verwaltung schlägt vor, die Grundschule auf Seeberg in einem mehrstufigen Prozess „auslaufen“ zu lassen und das Gebäude dann nach und nach als Zweigstelle für die Gesamtschule zu nutzen.

Es sei noch einmal betont: Es handelt sich hier um Vorschläge der Verwaltung, und noch nicht um beschlossene Tatsachen!

Die Entscheidungen in allen Fällen liegt bei der Gemeindevertretung und ist dort im Vorfeld abzuwägen und zu diskutieren.

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