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Berichterstattung des Hamburger Verfassungsschutzes über das IZH als extremistische Einrichtung ist rechtmäßig

Verwaltungsgericht Hamburg bestätigt Bewertung des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg.

Der Trägerverein der Imam Ali Moschee, Islamisches Zentrum Hamburg e. V. (IZH), ist mit einer Unterlassungsklage gegen seine Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg der Jahre 2018 und 2019 weitgehend gescheitert. Mit seiner Entscheidung vom 27. Juni 2023 bestätigt das Verwaltungsgericht Hamburg die Rechtmäßigkeit der Berichterstattung des LfV Hamburg über das IZH als extremistische und vom Iran gesteuerte Einrichtung sowie seine Einstufung als extremistische Gruppierung.

Das LfV Hamburg berichtet öffentlich über das IZH seit dem Erscheinen des ersten „Verfassungsschutzbericht 1993“ im Mai 1994. Der Verein hat sich nach Rückkehr Ayatollah Khomeinis im Kontext der sogenannten „Islamischen Revolution“ von 1979 zu einer wichtigen Einrichtung des Iran entwickelt und ist als weisungsgebundener Außenposten des iranischen Regimes zu werten.

Einzelne Aussagen im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2019 bewertete das Gericht als nicht hinreichend genug belegt, sodass sie nicht als gesicherte Erkenntnisse gelten konnten. Das Gericht sprach während der Verhandlung auch den Beweisnotstand an, dem Verfassungsschutzbehörden regelmäßig unterliegen, da sie geheimhaltungsbedürftige Erkenntnisse nicht offenlegen dürfen. Dieser Umstand bewirke aber keine Erleichterung der die Verfassungsschutzbehörde treffenden Beweislast. Das LfV Hamburg wird die entsprechenden Passagen in seinen Publikationen nach Prüfung der noch ausstehenden Urteilsbegründung anpassen, indes die Beobachtung und Berichterstattung über das IZH konsequent fortsetzen.

Innensenator Andy Grote: „Das IZH ist eine eindeutig extremistische und demokratiefeindliche Institution. Diese langjährige Bewertung des Hamburger Verfassungsschutzes hat das Verwaltungsgericht in seiner heutigen Entscheidung bestätigt. Das Urteil zeigt, dass unser Verfassungsschutz im Kampf gegen den religiösen Extremismus gute Arbeit leistet. Diesem Einsatz des Hamburger Verfassungsschutzes ist es zu verdanken, dass das IZH in der islamischen Gemeinde in Hamburg weitgehend isoliert ist und aus der SCHURA ausscheiden musste. Wir werden das IZH auch in Zukunft sehr genau im Auge behalten und wie bereits bei der Ausweisung des stellvertretenden IZH-Leiters auch in Zukunft alle rechtstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen.“

Torsten Voß, Amtsleiter des LfV Hamburg: „Seit drei Jahrzehnten berichtet der Hamburger Verfassungsschutz in seiner Rolle als Frühwarnsystem der Demokratie öffentlich und regelmäßig über die extremistischen Tätigkeiten und demokratiefeindlichen Ziele des IZH. Wir begrüßen es, dass das Verwaltungsgericht Hamburg unsere Einschätzung des IZH bestätigt hat. Wir werden auch in Zukunft in unserem Verfassungsschutzbericht und ausführlich auf unserer Homepage über die Gefahren berichten, die von iranischen Islamisten ausgehen.“

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