Bundesland NiedersachsenBundesländer

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilungen wegen versuchten Totschlages in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren räuberischen Diebstahls u.a.

Mit Urteil vom 31.01.2023 (Az.: 11 Ks 2/22) hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich einen heute 36 Jahre alten Angeklagten des versuchten Totschlages in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und ihn zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte am 18.05.2022 einem Mitbewohner in einer Asylbewerberunterkunft in Aurich im Nachgang zu einem Streitgespräch potentiell tödliche Stichverletzungen in Tötungsabsicht zugefügt hatte. Das Leben des Geschädigten konnte nur durch eine intensivmedizinische Operation gerettet werden.

Die gegen das Urteil von dem Angeklagten eingelegte Revision wurde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 2023 (Az. 3 StR 192/23) als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Mit Urteil vom 14.12.2022 (Az.: 11 KLs 3/21) hat die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich einen heute 41 Jahre alten Angeklagte wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls, schweren räuberischen Diebstahls sowie wegen Diebstahls in elf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Den 46 Jahre alten Mitangeklagten verurteilte die 2. Große Strafkammer wegen Beihilfe zum Diebstahl zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen.

Die Kammer hatte festgestellt, dass der 41-jährige Angeklagte im Jahr 2020 zur Finanzierung seiner Betäubungsmittelabhängigkeit hochpreisige Alkoholika aus Supermärkten im Landkreis Leer entwendet hatte, um diese später gegen Betäubungsmittel einzutauschen. Der Angeklagte trug bei zwei Taten ein Messer bei sich und setzte dieses in einem Fall auch als Drohmittel ein, um im Besitz der Flaschen zu bleiben.

Der 46 Jahre alte Mitangeklagte wartete in einem Fall in seinem PKW vor dem Supermarkt und unterstützte den Hauptangeklagten, indem er ihn zu dem Supermarkt fuhr und auch die von ihm entwendeten Flaschen in seinem PKW transportierte.

Die gegen das Urteil von den Angeklagten eingelegten Revisionen wurden mit Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 31. Mai 2023 (Az. 3 StR 89/23) als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.

 

Beide Urteile sind damit rechtskräftig.

Kommentar verfassen