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Festhalteverfügung für Seeschiff wegen defekter Abwasserbehandlungsanlage

#Brake (ots)

 

Die Kontrolle des von ihm geführten Frachtschiffs unter der Flagge der Marshallinseln wird der 67jährige Kapitän so schnell nicht vergessen, da sie zum ersten Mal in seinem Berufsleben zu einem Auslaufverbot führte: Am Freitag stellte die Wasserschutzpolizei Brake im Rahmen einer Umweltschutzkontrolle fest, dass es an Bord offensichtlich Probleme beim Umgang mit Schiffsabwässern gab. Das Einleiten von Schiffsabwässern ist nach internationalen Umweltschutzübereinkommen grundsätzlich verboten. Das anfallende Abwasser in Form von z. B. Abwässern aus WCs und Sanitätsbereichen wird an Bord eines Seeschiffs entweder durch eine zugelassene und ordnungsgemäß betriebene Abwasser-Aufbereitungsanlage behandelt oder in einem Haltetank gesammelt. Das in einem Haltetank gesammelte Abwasser kann von Frachtschiffen jedoch nach außenbords gepumpt werden, wenn sich das Schiff mindestens 12 Seemeilen vom nächstgelegenen Land befindet und weitere Voraussetzungen (z. B. Mindestgeschwindigkeit) eingehalten werden. Die Abwasser-Aufbereitungsanlage kann das gereinigte Abwasser nahezu durchgängig nach außenbords pumpen, wenn sie denn bestimmungsgemäß funktioniert. Dass genau diese Voraussetzung an Bord des genannten Schiffes nicht erfüllt war, stellte die Wasserschutzpolizei Brake jetzt fest. Das Abwasser sollte nach Durchlaufen der drei Stufen der Aufbereitung quasi klar erscheinen, damit es dem Qualitätsstandard einer Kläranlage an Land entspricht und einem Einleiten in das Gewässer nichts entgegenspricht. Im vorliegenden Fall wurde jedoch festgestellt, dass die Anlage nicht bestimmungsgemäß funktioniert. Die Besatzung schien zudem nicht mit dem ordnungsgemäßen Umgang mit der Anlage vertraut zu sein: Wartungsintervalle wurden offenbar nicht eingehalten, eine beträchtliche Menge an Klärschlamm hatte sich mittlerweile in der Anlage angesammelt. Über die BG Verkehr – Dienststelle Schiffssicherheit – wurde eine Festhalteverfügung für das Seeschiff bis zu einer Wiederherstellung der bestimmungsgemäßen Funktion der Anlage mit anschließender Überprüfung der Anlage durch den Hersteller erwirkt. Zudem muss vor dem Auslaufen seitens der Verantwortlichen der 21 Crewmitglieder nachgewiesen werden, dass sie sich mit dem ordnungsgemäßen Handling der Anlage vertraut gemacht haben. Die für kommenden Dienstag geplante Abfahrt des Frachtschiffes mit der Ladung Holz in Richtung USA wird sich dadurch womöglich verzögern.

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