Reisen

Côte d’Ivoire: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Vor Reisen in das Grenzgebiet im Nordosten des Landes, einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna, wird gewarnt.
Von nicht erforderlichen Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Liberia, Mali und Burkina Faso wird abgeraten.
Für das gesamte Grenzgebiet zu Burkina Faso und Mali, und insbesondere die Grenzregion im Nordosten des Landes, besteht ein hohes Entführungsrisiko.
Terrorismus
Angesichts der Entwicklungen im Sahel und insbesondere der Sicherheitslage in Burkina Faso und in Mali besteht auch in Côte d’Ivoire ein latentes Risiko terroristischer Anschläge. 2016 wurde in dem in der Nähe von Abidjan gelegenen Badeort Grand Bassam ein Terrorangriff mit islamistischem Hintergrund verübt, der mehrere Todesopfer forderte. Von Angehörigen westlicher Staaten hoch frequentierte Orte könnten landesweit möglicherweise erneut Ziel terroristischer Anschläge werden.
Für das gesamte Grenzgebiet zu Burkina Faso und Mali besteht zudem ein hohes Entführungsrisiko. Im Grenzgebiet zu Mali erfolgten 2015 Terrorakte mit islamistischem Hintergrund. Seit 2020 kam es wiederholt zu Terrorangriffen mit islamistischem Hintergrund auf staatliche Sicherheitskräfte im Grenzgebiet zu Burkina Faso, bei denen u.a. mehrere ivorische Soldaten ums Leben gekommen sind. Trotz verstärkter Sicherheitsmaßnahmen durch die Behörden besteht die latente terroristische Bedrohung fort.
• Seien Sie an belebten Orten und bei speziellen Anlässen besonders aufmerksam.
• Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
• Reisen Sie nicht in das Grenzgebiet im Nordosten des Landes, einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Um die Präsidentschaftswahlen 2020 kam es in der Südhälfte von Côte d’Ivoire vereinzelt zu Demonstrationen, Straßensperren und gewaltsamen Auseinandersetzungen. Die innenpolitische Lage ist wieder stabil. Weitere Spannungen können allerdings nicht ausgeschlossen werden.
• Meiden Sie Militäreinrichtungen.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien über aktuelle Entwicklungen.
• Meiden Sie Demonstrationen, Straßensperren und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalität in Côte d’Ivoire ist hoch, insbesondere in den westlichen und nordwestlichen Landesteilen, den Grenzgebieten zu Liberia, Guinea und Mali sowie um die Stadt Bouaké einschließlich der Straßenverbindung nach Korhogo. In den an Mali angrenzenden Regionen Folon, Bagoue, Poro und Tchologo sowie den an Liberia angrenzende Regionen Tonkpi, Cavally, Guémon und San Pedro gibt es verstärkte Aktivitäten von Straßenräubern.
Im unmittelbaren Grenzgebiet zu Burkina Faso und Mali besteht ein hohes Entführungsrisiko.
Bewaffnete Überfälle auf Einzelpersonen und auf Fahrzeuge insbesondere auf weniger befahrenen und schlecht ausgeleuchteten Straßen kommen vor. Auch wenn diese in der Regel nur auf die Erlangung von Geld oder Wertsachen gerichtet sind, kam es schon zu Todesfällen.
• Reisen Sie nicht in das Grenzgebiet im Nordosten des Landes, einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna.
• Vermeiden Sie auch nicht erforderliche Reisen in die übrigen Grenzgebiete zu Liberia, Mali und Burkina Faso.
• Verzichten Sie auf Nachtfahrten (erhöhte Unfall- und Überfallgefahr).
• Unternehmen Sie Überlandfahrten nicht alleine.
• Entfernen Sie sich nicht von den Hauptverkehrsachsen.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Vergewissern Sie sich über die Sicherheit Ihrer Unterkunft.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinesfalls Widerstand.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, siehe auch Warnung vor Betrügereien.
• Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
An der Küste herrscht feuchtes, tropisches Klima, nach Norden hin ist es trockener.
In der südlichen Küstenregion ist in der Regel von Mai bis Juli und von Oktober bis November Regenzeit, im Zentrum und den zentralen Nordregionen von Mitte Juli bis Oktober und von Mitte März bis Mitte Mai. Im Norden dauert die Regenzeit in der Regel von Juli bis November. In den Regenzeiten kann es auch in Stadtgebieten zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen. Schlecht befestigte Straßen und Brücken können unpassierbar, die Verkehrsinfrastruktur damit erheblich beeinträchtigt werden.
• Informieren Sie sich in den Regenzeiten vor Überlandfahrten über die Wettervorhersage und den Zustand der Straßenverbindungen.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt Busverbindungen sowie Sammeltaxis, die Benutzung setzt aber in der Regel gute Ortskenntnis voraus. Es gibt außerdem eine Vielzahl von Taxis, die sich allerdings oft in schlechtem technischen Zustand befinden. In Abidjan gibt es auch die üblichen und in der Regel zuverlässigen Online-Taxidienstleister, deren Taxis über ihre jeweilige App bestellt werden können und mit denen insbesondere Preis und Route nachvollziehbar sind.
Straßen sind insbesondere abseits der Hauptstrecken oft in einem sehr schlechten Zustand. Sie sind häufig nicht beleuchtet. Vor Überlandfahrten sollten Informationen über den Zustand der Straßenverbindung eingeholt werden, vor allem bei und nach starkem Regenfall. In Abidjan und im Landesinneren gibt es weiterhin Straßenkontrollen. Während der Nacht gilt besondere Vorsicht. Auf Nachtfahrten sollte aufgrund der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr möglichst verzichtet werden.
• Unternehmen Sie Reisen über Land nur nach sorgfältiger Planung unter Beachtung der aktuellen Sicherheitslage und möglichst nicht alleine.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Homosexualität ist grundsätzlich nicht strafbar, wird gesellschaftlich aber häufig nicht akzeptiert. Schutz vor Diskriminierung gibt es in der Regel nicht. In der Rechtsprechung könnte die Vorschrift zur Erregung öffentlichen Ärgernisses jedoch gelegentlich auf Homosexualität angewendet werden.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d’Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen fünf bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum drei Monate bis fünf Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der CFA-Franc (XOF). Kreditkarten werden außerhalb Abidjans nur in größeren Hotels akzeptiert. Kreditkartenmissbrauch oder Betrügereien an Geldautomaten kommen vor. Häufig sind die Automaten nicht ausreichend mit Bargeld bestückt oder außer Betrieb.
• Führen Sie bei Einreise ausreichend Bargeld in Euro oder US-Dollar mit.
• Seien Sie vorsichtig bei der Auswahl von Geldautomaten. Entscheiden Sie sich für Geldautomaten in Banken oder größeren Einkaufszentren oder Hotels.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Abgabenrecher-Zoll-und-Reise/abgabenrecher-zoll-und-reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Côte d’Ivoire sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. https://diplo.de/-/199678 Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bei regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande kann es mit dem vorläufigen Reisepass zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Reisepass.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d’Ivoire ein Visum, das vor der Einreise bei der Botschaft der Republik Côte d’Ivoire oder – bei vorheriger Online-Beantragung – bei Einreise beantragt werden kann.
Das Visum kann vor Ort bis zu einer Aufenthaltsdauer von max. drei Monaten gegen hohe Gebühren verlängert werden.
Visum vor der Einreise
Das Visum vor der Einreise kann persönlich bei der Botschaft von Côte d‘ Ivoire in Berlin http://ambaci.de/de/konsularischer-dienste/ beantragt werden und wird dort für eine Gebühr zwischen 50 und 110 EUR entsprechend der Aufenthaltsdauer ausgestellt.
Online-Visum (e-Visa)/Visum bei Einreise („on arrival“)
Alternativ kann mindestens drei Tage vor geplanter Abreise online bei der Botschaft von Côte d‘ Ivoire in Berlin http://ambaci.de/de/konsularischer-dienste/ eine Vorab-Registrierung und Bezahlung der Gebühren erfolgen, damit bei Ankunft am Internationalen Flughafen Abidjan ein Visum erteilt wird. Der Zahlungsnachweis ist auszudrucken und bei der Flugreise mitzuführen. Nach Ankunft in Abidjan ist vor der offiziellen Passkontrolle der E-Visa-Schalter aufzusuchen.
Achtung: Es gibt betrügerische Webseiten, die die Visabeantragung für Côte d’Ivoire imitieren und zur Zahlung auffordern, im Anschluss jedoch kein Visum ausstellen. Nutzen Sie deshalb ausschließlich den Dienstleister „Snedai“, dessen Link auf der Webseite der Botschaft von Côte d’Ivoire http://ambaci.de/de/konsularischer-dienste/ zur Verfügung gestellt wird.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige müssen von mindestens einem Elternteil zum Flughafen begleitet bzw. dort abgeholt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten.
• Führen Sie vorsichtshalber eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) mit.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich.
Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist jedoch nur bis zu dem Betrag möglich, der bei Einreise deklariert wurde. Daher sollte Devisen bei Einfuhr deklariert werden.
Die Ausfuhr von Landeswährung ist auf einen Wert von 10.000 XOF beschränkt.
Heimtiere
Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen ist ein international gültiges Impfzeugnis gegen Tollwut vorzulegen sowie eine amtstierärztliche Bescheinigung – in französischer Sprache – über den Gesundheitszustand des Tieres. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Gesundheit
Impfschutz
Côte d’Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieberinfektionsgebiet. Eine Gelbfieberimpfung https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber/2562864 ist für alle Reisenden ab dem Alter von neun Monaten vorgeschrieben und medizinisch sinnvoll.
• Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohner und Langzeitreisende über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Meningokokken (ACWY) und Tollwut empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
• Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen zur Zika-Virus-Infektion.
Mpox (Affenpocken)
In Teilen Westafrikas, so auch in Côte d’Ivoire, ist das Mpox-Virus endemisch. Infektionen kommen immer wieder vor. In jüngster Zeit wurden vermehrt Fälle von Mpox außerhalb der bekannten Endemiegebiete gemeldet.
Reisende in Westafrika sollten den Kontakt mit erkrankten Menschen meiden. Die Erkrankung wird sowohl über Nagetiere, Affen und Schimpansen als auch Tierprodukte und Materialien wie kontaminierte Kleidung oder Bettzeug übertragen.
Der Krankheitsverlauf ist meist mild und in der Regel selbstlimitierend. Eine Impfung wird aktuell nur für Risikopatienten und Kontaktpersonen angeboten und ist nicht allgemein verfügbar.
• Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie Fieber, Schüttelfrost, neu geschwollene Lymphknoten und/oder einen neuen Hautausschlag entwickeln, und vermeiden Sie den Kontakt mit anderen.
• Rufen Sie, wenn möglich, vorher an, bevor Sie eine medizinische Einrichtung aufsuchen.
• Für weitere Information beachten Sie bitte die Hinweise zu Mpox.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren treten in Côte d`Ivoire immer wieder mit Ausbrüchen auf. Sie werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen einschließlich möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/denguefieber/2436520
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
• Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200176/2118770c95ac9a07dab343e6cb3ebed9/malariamerkblatt-data.pdf.
• Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Im gesamten Land inklusive der Städte besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG https://dtg.org/index.php/empfehlungen-und-leitlinien/empfehlungen/malaria/karten.html zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
• Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
• Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
• Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
• Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
• Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/cholera/2433480
• Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Tollwut https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200186/e161cb194eaf112fe3f1e2cd8ad1a0b6/tollwutmerkblatt-data.pdf.
• Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
• Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
• Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis/2562868.
• Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Meningokokken-Krankheit
Vor allem während der Trockenzeit von Dezember bis April kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ gehäuft zu Hirnhautentzündungen durch dieses Bakterium, siehe Meningokokken. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/meningokokken-erkrankungen/2553652
• Lassen Sie sich hinsichtlich einer Meningokokken-Impfung (ACWY) beraten und ggf. impfen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Landesinneren ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. In Abidjan ist die medizinische Versorgung im Vergleich mit anderen Ländern Westafrikas recht gut. So gibt es einige gute Privatkliniken mit einem großen Spektrum an Fachärzten, in denen auch Notfalloperationen durchgeführt werden können.
Planbare Operationen sollten grundsätzlich in Deutschland durchgeführt werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Côte d’Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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