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Durchsuchungen nach Verdacht auf den Besitz von Kinderpornographie

#Kiel (ots)

 

Die Kieler Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft führten Donnerstag ein Dutzend Durchsuchungen in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Segeberg sowie in Neumünster durch und stellten zahlreiche Datenträger sicher. Hintergrund des Einsatzes sind Verfahren wegen des Verdachts des Besitzes und des Verbreitens von Kinderpornographie.

Die Ermittlerinnen und Ermittler der „Ermittlungsgruppe Kinderpornographie“ setzten die durch die Kieler Staatsanwaltschaft beantragten Beschlüsse ab 06:00 Uhr durch. Der Großteil der Durchsuchungen fand im Kreis Rendsburg-Eckernförde statt.

Die 12 bis 46 Jahre alten Tatverdächtigen gerieten zuvor nach intensiven Ermittlungen wegen des Besitzes von kinderpornographischem Material in den Fokus der Polizei. Bislang liegen keine Hinweise darauf vor, dass die Tatverdächtigen untereinander vernetzt sind oder gemeinsam vorgingen. Aufgrund fehlender Haftgründe beantragte die Kieler Staatsanwaltschaft im Vorfeld keine Haftbefehle. Die Tatverdächtigen werden sich in entsprechenden Gerichtsverfahren verantworten müssen. Es liegen bislang keine Erkenntnisse vor, dass die tatverdächtigen Personen die aufgefundenen Daten auch selbst herstellten und damit aktiven Missbrauch begingen.

Bei den Durchsuchungen stellten die Beamtinnen und Beamten eine Vielzahl von Datenträgern sicher, die nun weiter ausgewertet werden müssen. Hierbei wird auch geprüft, ob und an welche anderen Personen das inkriminierte Material möglicherweise weiterverbreitet wurde. Die Auswertung wird aufgrund der Datenmengen eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, so dass noch nicht gesagt werden kann, wann die Auswertungen abgeschlossen sein werden.

Die aus derzeit 15 Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten bestehende Ermittlungsgruppe wurde 2013 eingerichtet, gehört organisatorisch zum Kommissariat 11 der Bezirkskriminalinspektion Kiel und arbeitet im Rahmen der spezialisierten Sachbearbeitung dieses Deliktsfeldes eng mit den Dienststellen der Polizeidirektionen Kiel, Neumünster und Segeberg sowie dem Fachdezernat der Kieler Staatsanwaltschaft zusammen. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt über den gesamten Bereich des Kieler Landgerichts, also die Städte Kiel und Neumünster und die Kreise Plön, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg.

Der Gesetzgeber hat zum 01.07.2021 das anzuwendende Strafrecht im Deliktsfeld der Kinderpornographie verschärft. Der Besitz und die Verbreitung gelten gemäß §184 b seitdem als Verbrechen und werden mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet.

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