Ratgeber

#Ecuador: Reise- und Sicherheitshinweise

Ausnahmezustand und Ausgangssperre in Guayas, Esmeraldas und Santo Domingo de los Tsáchilas
Aufgrund aktueller Anschläge auf ecuadorianische Sicherheitskräfte aber auch andere öffentliche Ziele in Guayaquil und Esmeraldas City hat die Regierung für die Provinzen Guayas, Esmeraldas und Santo Domingo de los Tsáchilas den Ausnahmezustand ausgerufen und eine nächtliche Ausgangssperre von 23 Uhr bis 5 Uhr verhängt. Insbesondere in der Stadt Esmeraldas ist ab dem frühen Nachmittag besondere Vorsicht in der Öffentlichkeit geboten. Den Weisungen der ecuadorianischen Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Meiden Sie größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Beachten Sie die Ausgangssperre.
• Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von Ecuador. https://www.gestionderiesgos.gob.ec/coe-nacional/
Alle Passagiere müssen vor dem Boarding nach Ecuador eine digitale Gesundheitserklärung https://declaracionsalud-viajero.msp.gob.ec (Declaración de salud del viajero) vorlegen und bei Einreise nach Ecuador nochmals vorzeigen.
Die Vorlage eines PCR-Tests oder Impfnachweises ist nicht mehr erforderlich.
Für Reisende aus Drittländern können abweichende Regelungen gelten.
Die Ein- und Ausreise ist für Touristen auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito und Guayaquil sowie auf dem Landweg über die Grenzen zwischen Peru und Ecuador (Huaquillas (Provinz El Oro) und Macará (Provinz Loja)) bzw. Kolumbien und Ecuador (Rumichaca bei Tulcan) möglich. Der Grenzübergang La Balsa, Grenze zwischen San Ignacio und Zumba ist ebenfalls geöffnet, aber auf ecuadorianischer Seite nicht durchgehend besetzt. Die Einreise über diesen Grenzübergang wird nicht empfohlen, s. auch Einreisekontrolle und Ausweispflicht).
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die Maskenpflicht in Ecuador wurde abgeschafft. Dennoch tragen einige Personen in der Öffentlichkeit weiterhin Masken. Landesweit können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung (Fahrverbote für bestimmte Endnummern von Kennzeichen)gelten.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Die sogenannte Tarjeta de Control de Tránsito/Transit Control Card, ausgestellt von der Lokalverwaltung der Galapagosinseln (Consejo de Gobierno de Régimen Especial de Galápagos) muss bei Einreise vorgelegt werden.
• Bitte beachten Sie, dass für Flugreisen nach Galapagos der niedrigste Tarif ausschließlich für in Ecuador ansässige Personen gebucht werden kann. Ein entsprechender Hinweis ist in der Regel auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft vorhanden. Bei Nichteinhaltung fällt eine Zusatzgebühr an, die am Flughafen zu entrichten ist.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Achten Sie bei der Buchung von Flügen nach Galapagos bitte unbedingt darauf, dass es verschiedene Tarife für Touristen und in Ecuador ansässige Personen gibt. Die Fluggesellschaften weisen auf ihrer Webseite darauf hin.
Sicherheit
Von nicht notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kolumbien wird mit Ausnahme des Grenzübergangs Tulcán abgeraten.
Terrorismus
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Beachten Sie die Hinweise unter Aktuelles.
Im Norden der Provinz Esmeraldas im unmittelbaren Grenzgebiet zu Kolumbien erfolgten zuletzt Anfang 2018 wiederholt Anschläge auf ecuadorianische Sicherheitskräfte, die der organisierten Kriminalität zugerechnet werden und bei denen mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte, auch unter Zivilisten, zu beklagen waren. Im März 2018 wurden zwei Journalisten und ihr Fahrer in dieser Zone entführt.
Es kann landesweit zu Protesten und Demonstrationen mit gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen wie Straßenblockaden kommen.
• Meiden Sie das unmittelbare Grenzgebiet zu Kolumbien.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate und Gewaltbereitschaft ist hoch. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen sehr frequentierten Orten vor.
Ein erhöhtes Risiko, Opfer eines Diebstahls, Raubüberfalls oder anderen Gewaltverbrechen zu werden, besteht vor allem in den Metropolen Guayaquil und Quito und Cuenca, sowie an der Küste. Vor allem die Rauschgiftkriminalität hat stark zugenommen. Aus diesem Grund kommt es aktuell vermehrt zu Fahrzeug- und Personenkontrollen von Polizei und Militär.
In der gesamten Grenzregion zu Kolumbien besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer von Entführungen und von Aktivitäten bewaffneter, mit dem Drogenhandel in Verbindung stehender Gruppen zu werden, siehe Innenpolitische Lage.
Das Risiko für Überfälle ist in der Provinz Esmeraldas, der Küstengegend in und um die Stadt Esmeraldas sowie bei Besuchen der Stadt Santo Domingo ist besonders hoch.
In größeren Städten, an touristischen Schwerpunkten (z.B. Ausgehviertel Mariscal Sucre in Quito) und insbesondere in Bussen und Busstationen kommt es in erheblichem und weiter steigendem Umfang zu Diebstählen, Raubüberfällen und Sexualdelikten. Die Täter wenden dabei verschiedenste Tricks an wie z.B. Ablenkungsmanöver, „Bußgeld“-Erpressung unter Verwendung falscher Uniformen, Raub oder Vergewaltigung nach Verabreichung von bewusstseinsmindernden Drogen (auch in Form von Pulver in Speisen, Getränken oder auf Prospekten), Überfälle durch Taxifahrer in nicht registrierten Taxis, die aktiv potentielle Kunden ansprechen.
Auf Wanderstrecken zu beliebten Touristenzielen (z.B. Lagune San Pablo und Wasserfall El Peguche bei Otavalo, Vulkan Pichincha via Bergstation Cruz Loma und in der Umgebung von Vilcabamba) kam es in der Vergangenheit mehrfach zu Überfällen bzw. Gewaltverbrechen.
In Montañita (Provinz Sta. Elena an der Küste) kam es in den letzten Monaten zu mehreren Fällen der Vergewaltigung von Ausländerinnen, nachdem den Opfern K.O.-Tropfen o.ä. verabreicht worden waren. Besonders gefährdet sind Einzelreisende.
Die Polizei ist in Notfällen auf Spanisch rund um die Uhr unter der Telefonnummer 911 zu erreichen, Hinweise zur Erstattung von Anzeige bei Straftaten bietet die deutsche Botschaft in Quito https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/ecuador-node/ecuador/223222.
• Klären Sie bei Reisen in der Provinz Esmeralda vor Reisebeginn mit den Reiseveranstaltern die aktuelle Sicherheitslage ab und seien Sie besonders vorsichtig.
• Nutzen Sie bei Dunkelheit auch für kürzere Strecken ein registriertes Taxi von Tür zu Tür.
• Achten Sie stets auf Ihr Gepäck und tragen Sie Uhren, Kameras und Mobiltelefone nicht auffällig auf der Straße.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und nehmen Sie keine von Unbekannten an.
• Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinesfalls Widerstand.
• Achten Sie bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen auf geeignete Sicherheitsvorkehrungen und bei Wanderungen auf lokale Hinweise.
• Machen Sie Überlandfahrten nur tagsüber und achten vor allem in Bussen stets auf Ihr Gepäck, verstauen Sie dieses weder auf der Gepäckablage, noch unter Ihrem Sitz, auch wenn Sie von (vermeintlichen) Mitarbeitern der Busgesellschaft dazu aufgefordert werden.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Erdbeben, Vulkane und Tsunamis
Ecuador liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu auch schwereren Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommt.
Zuletzt ereigneten sich im Februar 2019 ein Erdbeben der Stärke 7,6 in der Provinz Morona Santiago in der Amazonas-Region, und Ende Mai 2019 mehrere kleinere im Nordwesten von Quito. Im April 2016 forderte ein schweres Erdbeben der Stärke 7,8 mit Schwerpunkt an der Küste der Provinzen Manabí und Esmeralda Hunderte Todesopfer und verursachte erhebliche Schäden.
Insbesondere die Vulkane Sangay (im Park Sangay) und jüngst wieder Reventador (etwa 90 km östlich von Quito) sind derzeit aktiv. Die Vulkane Cotopaxi und Tungurahua, im Touristengebiet Baños, stehen unter intensiver Beobachtung. Auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des Reiseverkehrs, ggf. auch durch kurzfristige Sperrungen der Flughäfen Guayaquil und Quito, wird hingewiesen.
Nach Erdbeben entlang der pazifischen Küsten besteht insbesondere in Esmeralda und Manabí auch die Gefahr von Tsunamis.
Überschwemmungen
Es herrscht feuchtheißes Tropenklima im Küstengebiet und östlichen Tiefland, im Andenhochland gemäßigtes Klima mit starken Temperaturschwankungen.
In den Wintermonaten, insbesondere von Januar bis April kommt es aufgrund von Regenfällen häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen in der Küstenregion und im Hochgebirge. In der Folge kann es zu starken Beschädigungen der Verkehrswege kommen, die die Reisesicherheit beeinträchtigen.
Busch- und Waldbrände
Vor allem in den Sommermonaten kommt es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen und insbesondere in Pichincha immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.
• Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und rechnen Sie mit Verkehrsbehinderungen.
• Informieren Sie sich daher stets zeitnah über die aktuelle Lage in den betroffenen Regionen, zu Erdbeben und Vulkanaktivitäten sowie aktuellen Warnstufen beim Instituto Geofísico – Escuela Politécnica Nacional, Quito-Ecuador.
• Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz und zahlreiche Busverbindungen, von denen teurere Unternehmen zuverlässiger sind und höhere Sicherheitsstandards bieten. Busse sind sehr häufig in schwere Unfälle verwickelt.
Ecuador weist eine sehr hohe Unfallrate auf. Grundlegende Sicherheitsvorkehrungen werden häufig nicht eingehalten. Der Fahrstil entspricht nicht den in Mitteleuropa üblichen Standards. Besonders Fahrten in der Nacht sind mit einem erhöhten Risiko verbunden.
Bei sportlichen Aktivitäten (Canopy, Bergsteigen, Rafting,) entsprechen die Sicherheitshinweise und -vorkehrungen häufig nicht deutschen Standards. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollten Sicherheitsmaßnahmen vorher abgefragt werden. Insbesondere Bergtouren (auch von erfahrenen Bergsteigern) sollten nur mit ortskundigen Führern durchgeführt werden.
Zu bestimmten Jahreszeiten ist an der Küste mit teilweise hohem Wellengang zu rechnen, so dass normalerweise übliche touristische Aktivitäten, beispielsweise die Walbeobachtung auf Touristenbooten im Pazifik, untersagt werden können.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Drogenkonsum und -handel werden selbst bei kleinsten Mengen mit hohen Haftstrafen (ca. 8-16 Jahre) geahndet. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben.
• Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde.
Geld/Kreditkarten
Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der USD, US-Cent-Münzen und nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100-USD-Noten an. Reisende sollten dies bei der Mitnahme von USD in bar berücksichtigen.
Bank- und Kreditkarten können zwar grundsätzlich verwendet werden; das Abheben von Geld mittels deutscher Bankkarten in Ecuador ist derzeit aber nicht immer möglich. Es gibt Probleme mit der Freischaltung der Bankautomaten. Auch funktionieren deutsche Kreditkarten als Bezahlung in Geschäften, Hotels derzeit nicht regelmäßig. Einschränkungen ergeben sich auch in kleineren Orten.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Bei Nichterfüllung dieses Kriteriums erfolgt eine Einreiseverweigerung mit anschließender Rückführung an den Herkunftsflughafen.
Die Einreise mit beschädigten Reisepässen kann zur Zurückweisung durch die Grenzpolizei führen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (pro Jahr) kein Visum.
Vom ersten Tag der ersten Einreise an wird das Jahr für den Aufenthaltszeitraum von 90 Tagen gerechnet. Es gilt also nicht das Kalenderjahr. Dieses Visum ist einmalig um weitere 90 Tage verlängerbar. Dazu muss das ecuadorianische Außenministerium vor Ablauf des Visums kontaktiert werden. Die Formulare und Bedingungen zur Beantragung (Kosten) können der Internetseite des ecuadorianischen Außenministeriums entnommen werden.
Anschließend kann ein spezielles Touristen-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr beantragt werden (Art. 56 Ley de Movilidad Humana, keine Arbeitsaufnahme). Ein derartiges Visum kann nur alle fünf Jahre beantragt werden.
Für die Erteilung eines längerfristigen Visums ist die Vorlage einer Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit für Ecuador für die gesamte Verweildauer per Gesetz vorgeschrieben. Das Gleiche gilt für bereits ansässige Ausländer (also auch deutsche Residenten) bei Verlängerung von Visa und/oder Aufenthaltskarte, in diesem Fall ist ein Nachweis über gesetzliche oder private Krankenversicherung vorzulegen.
Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/ecuador-node/vertretungenecuador/223224 eingeholt werden.
Einreisekontrolle und Ausweispflicht
Der Einreisestempel ist obligatorisch, auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien. Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, bei fortgesetztem illegalem Aufenthalt auch mit Abschiebehaft.
Der Pass oder eine Passkopie muss stets mitgeführt werden. Außerdem wird empfohlen, auch eine Kopie des Einreisestempels und der o.g. Versicherung mit sich zu führen.
Weitere Informationen in spanischer Sprache sind bei der zuständigen Einwanderungsbehörde „Migración“ https://www.ministeriodegobierno.gob.ec/migracion/ erhältlich.
Galapagos-Inseln
Für den Besuch der Galapagos-Inseln wird zusätzlich die Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets und der Hotelreservierung für die geplante Aufenthaltsdauer verlangt. Nähere Informationen sind in spanischer Sprache beim ecuadorianischen Außenministerium http://www.cancilleria.gob.ec zu finden. Bitte beachten Sie auch Aktuelles – Besonderheiten für Reisen nach Galapagos.
Minderjährige
Zur Ausreise aus Ecuador ist für Minderjährige, die auch ecuadorianische Staatsangehörige sind (deutsch-ecuadorianische Doppelstaater) oder ein Wohnsitzvisum für Ecuador haben, und nicht von den Sorgeberechtigten begleitet werden, zwingend die Vorlage einer entweder gerichtlichen, notariellen oder konsularisch beglaubigten Einverständniserklärung, z.B. vom ecuadorianischen Konsulat im Ausland, des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich. Nähere Informationen bietet das ecuadorianische Ministerio del Interior https://www.ministeriodegobierno.gob.ec/requisitos-para-ingresar-a-ecuador/.
• Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 US-Dollar aber deklarationspflichtig.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Heimtieren ist mindestens eine gültige Tollwutimpfung und Titerbestimmung erforderlich. Da sich Vorschriften hierzu mehrfach geändert haben, sollten Sie mit der örtlich zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/ecuador-node/vertretungenecuador/223224 Kontakt aufnehmen.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
• Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
• Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine gültige Gelbfieberimpfung https://www.who.int/publications/m/item/vaccination-requirements-and-recommendations-for-international-travelers-and-malaria-situation-per-country-2019-edition wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 12. Lebensmonat bei Einreise aus Brasilien, der Demokratischen Republik Kongo und Uganda sowie bei Reisenden, die sich länger als 12 Stunden im Transit eines dieser Länder aufgehalten haben, gefordert.
Allen Reisenden ab dem vollendeten neunten Lebensmonat wird eine Impfung dringend für Reisen in die Provinzen östlich der Anden unter 2.300 Metern (Morona-Santiago, Napo, Orellana, Pastaza, Sucumbios und Zamora-Chinchipe, Esmeraldas) empfohlen.
Nicht generell empfohlen wird die Gelbfieberimpfung in Provinzen westlich der Anden unter 2.300 Metern: Guayas, Los Rios, Santa Helea und Santo Domingo de los Tsachilas sowie bestimmte Gebiete von Azuay, Bolivar, Canar, Carchi, Chimborazo, Cotopaxi, El Oro, Imbabura, Loja, Pichincha und Tungurahua.
Nicht empfohlen ist die Gelbfieberimpfung für Gebiete oberhalb von 2.300 Metern sowie für Quito, Guayaquil und die Galapagos Inseln.
Aus Ecuador kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden (z.B. bei Weiterreise nach Costa Rica).
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten kann eine Typhusimpfung erwogen werden.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
• Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in weiten Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/2436520
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200160/bcbb8d681bf72f21cec86980845c2490/chikungunya-data.pdf.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200176/2118770c95ac9a07dab343e6cb3ebed9/malariamerkblatt-data.pdf.
• Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In Ecuador kommt hauptsächlich die Malaria tertiana vor (89%). Ein hohes Risiko besteht in Teilgebieten im Amazonasbecken einschließlich des Nationalparks Yasuni. Ein geringes Risiko über 1.500 Metern besteht östlich der Anden in Gebieten außerhalb des Amazonasbeckens sowie in Teilgebieten der Provinzen Esmeraldas und Carchi. Minimales Risiko im Rest des Landes über 1.500 Metern Höhe. Malariafrei sind das Hochland inkl. Quito sowie Guayaquil und Galapagos. Siehe auch die aktuellen Verbreitungskarten des Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. https://www.dtg.org/images/Startseite-Download-Box/2022_DTG_Empfehlungen_Malaria.pdf
Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) hängt von Ihrem Reiseprofil ab. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird ggfs. empfohlen.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
• Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
• Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
• Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Leishmaniasis
Landesweit kommt hauptsächlich die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis vor, sehr selten auch die Organ-Leishmaniasis. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilende Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber sollte beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung der Leishmaniasen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften zur Übertragung der Chagas-Krankheit kommen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering.
Die Übertragung erfolgt durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt oder selten auch durch die orale Aufnahme von verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäften. In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierende Organveränderungen kommen.
• Schützen Sie sich durch eine Expositionsprophylaxe insbesondere durch korrekt angebrachte Bettnetze vor nächtlichen Raubwanzenbissen in einfachen Unterkünften auf dem Land.
Leptospirose
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt über Hautverletzungen durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.
Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.
Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.
Luftverschmutzung
• Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten im privaten Sektor in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Der öffentliche Sektor ist jedoch hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen überwiegend defizitär strukturiert.
Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen) sowie für Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar oder per Kreditkartenzahlung beglichen werden. Im Fall akut lebensbedrohlicher Krankheitsbilder oder Unfallverletzungen sind auch Privatkliniken zur Behandlung verpflichtet, verlangen aber die vollständige Begleichung der Rechnung vor der Entlassung.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
• Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
• Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
• Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
• Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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