Politik

Einigung zur Kraftwerksstrategie

Neben dem konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze erfordert die
Dekarbonisierung und Versorgungssicherheit unseres Stromsystems moderne, hochflexible und
klimafreundliche Kraftwerke. Daher haben Bundeskanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert
Habeck und Finanzminister Christian Lindner die wesentlichen Elemente einer Kraftwerksstrategie
sowie Festlegungen zu weiteren Vorhaben vereinbart.
Es wurde vereinbart, dass die Arbeiten an dem zukünftigen Strommarktdesign umgehend weiter
vorangebracht und insbesondere Konzepte für einen marktlichen, technologieneutralen
Kapazitätsmechanismus erarbeitet werden, die bis spätestens 2028 operativ sein sollen. Eine
politische Einigung darüber soll innerhalb der Bundesregierung bis spätestens Sommer 2024 erzielt
werden. Darüber hinaus legt das BMWK unter Berücksichtigung der Plattform Klimaneutrales
Stromsystem im Sommer 2024 auch ein Optionenpapier für eine politische Einigung unter Einbeziehung
der Fraktionen über das zukünftige Strommarktdesign vor. Die Versorgungssicherheit wird durch
Stromsicherheitsanalysen betrachtet, die auch Szenarien mit konservativen und krisenhaften Annahmen
einbeziehen.
Die Kraftwerksstrategie schafft den Rahmen für Investitionen in moderne, hochflexible und
klimafreundliche Kraftwerke, die in der Lage sind, zukünftig Wasserstoff nutzen zu können. Sie
sichert dabei auch ab, dass die Versorgung mit Strom auch in Zeiten mit wenig Sonne und Wind
klimafreundlich gewährleistet ist. Damit wird sie einen wichtigen Beitrag zur Systemstabilität
leisten.
Um eine no regret Menge an Kraftwerken schnell zu realisieren, wird mit der Kraftwerksstrategie
unverzüglich ein vorgezogener Zubau von Kraftwerken angereizt. Die Ausschreibungen im Rahmen der
Kraftwerksstrategie werden so ausgestaltet, dass die neuen Kraftwerke in den zukünftigen
Kapazitätsmechanismus vollständig integriert werden.
Konkret haben sich der Bundeskanzler, der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und der
Bundesfinanzminister darauf geeinigt, dass neue Kraftwerkskapazitäten im Umfang von bis zu 4 mal
2,5 GW als H2-ready Gaskraftwerke im Rahmen der Kraftwerksstrategie kurzfristig ausgeschrieben
werden, die ab einem 2032 festzulegenden Umstiegsdatum zwischen 2035 und 2040 vollständig auf
Wasserstoff umstellen sollen. Diese Kraftwerke sollen an systemdienlichen Standorten stehen. Die
Förderungen werden aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert.
Zur Unterstützung der Entwicklung neuer Technologien (z.B. Kernfusion) und der Erprobung des
Betriebs von Kraftwerken, werden diese mit geeigneten Instrumenten gefördert. Kraftwerke, die
ausschließlich mit Wasserstoff laufen, werden bis zu 500 MW im Rahmen der Energieforschung
gefördert. Die CO₂-Abscheidung und -speicherung für Verstromungsanlagen mit gasförmigen
Energieträgern wird im Rahmen der Carbon-Management-Strategie aufgegriffen.
Es wurde darüber hinaus beschlossen, dass bestehende Hemmnisse für die Errichtung und den Betrieb
von Elektrolyseuren ohne Einschränkung abgebaut und alle Möglichkeiten genutzt werden sollen, um
insbesondere den Zubau von Elektrolyseuren zu beschleunigen, die systemdienlich betrieben werden
sollen. Es darf darüber hinaus keine Doppelbelastungen von Abgaben und Gebühren auf Strom zur
Speicherung und Elektrolyse geben, so dass es marktliche und systemdienliche Anreize gibt,
Wasserstoff zu produzieren. Die Nutzung von Überschussstrom wird uneingeschränkt ermöglicht; alle
bestehenden regulatorischen Hürden werden so weit wie möglich abgebaut.
Die Planungs- und Genehmigungsverfahren für die in der Kraftwerksstrategie enthaltenen Kraftwerke
werden substanziell beschleunigt.
Die gefundene Einigung zur Kraftwerksstrategie wird mit der EU-Kommission in Brüssel beraten und
anschließend mit der Öffentlichkeit konsultiert. Mit der EU-Kommission können wir an die
konstruktiven Gespräche aus dem Sommer letzten Jahres anknüpfen.

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