Potsdam

Erstmals Beisetzungen in Kolumbarium möglich

Neue Friedhofsgebührensatzung vorgelegt / Stadtverordnete tagen am 4. Oktober dazu

Neben den zwölf konfessionellen Friedhöfen in der Stadt prägen 15 kommunale Friedhöfe und ein Krematorium die Bestattungskultur in der Landehauptstadt Potsdam. Die Gebühren, die die Friedhofsverwaltung für die Nutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen nach Kommunalabgabenordnung erhebt, sind in der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und der Feuerbestattungsanlage sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Landeshauptstadt Potsdam (Friedhofsgebührensatzung)“ geregelt. Diese Satzung zur Regelung der kommunalen Friedhofsgebühren soll erstmals seit 2003 aktualisiert werden. Die Verwaltung legt einen entsprechenden Beschlussvorschlag der Stadtverordnetenversammlung für die nächste Sitzung am 4. Oktober vor.

Nicht alle Kosten, die bei der Bewirtschaftung der Friedhofsflächen anfallen, werden über die Gebühren refinanziert. Lars Schmäh, kommissarischer Fachbereichsleiter Klima, Umwelt, Grünflächen, sagt: „Unsere Friedhöfe haben mit ihren weiten Park- und Waldflächen eine große Bedeutung für die Naherholung, den Arten- und Naturschutz, die Sauerstoff- und Frischluftproduktion und leisten an heißen Tagen auch einen nicht unerheblichen Kühleffekt für Potsdam. Dies bezeichnet die Fachwelt auch als ‚grünpolitischen Wert‘ – dazu gehören die Waldflächen oder Parkanlagen, aber auch die Kriegs- und Ehrengräber, die insgesamt ca. 30 Prozent der Flächen auf den kommunalen Friedhöfen ausmachen. Die Bewirtschaftungskosten für diese Flächen, die nicht für Bestattungsleistungen zur Verfügung stehen, sind nicht umlagefähig und werden daher über den allgemeinen Haushalt und nicht über Gebühren finanziert.“

Aus dem Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg ergibt sich, dass Benutzungsgebühren zu erheben sind und dass die veranschlagten Gebühren die Kosten für die Friedhofsleistungen decken soll. Mit dem Vorschlag der Neuerung der Gebührensatzung werden nun alle aktuellen umlagefähigen Kosten in den Gebühren berücksichtigt. Dabei sollen diese Leistungen und Angebote möglichst kostendeckend zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund des allgemeinen Kostenanstiegs müssen auch künftig die Friedhofsgebühren moderat angepasst werden. So ergeben sich für häufig gewählte Leistungen folgende neue Gebühren:

  • Urnenwahlgrabstelle 49 Euro/Jahr
  • Urnengrab in Urnengemeinschaftsanlage 46 Euro/Jahr
  • Erdeinzelwahlgrabstelle 68 Euro/Jahr
  • Einäscherung 196 Euro.

Die rund 55 Hektar kommunale Friedhofsfläche, das Krematorium und die Abschiednahmehallen werden ganzjährig von rund 28 Mitarbeitenden bewirtschaftet. In der Friedhofsverwaltung bearbeiten fünf Mitarbeitende die Anliegen der Hinterbliebenen und vergeben u.a. die Nutzungsrechte an den Grabstätten.

Als Grabstätten kann zwischen rund 15 verschiedenen Grabarten, wie zum Beispiel Urnenwahlgrabstätten, Urnengemeinschaftsanlage zum Beispiel im Garten der Erinnerung, als besonders beliebte Grabarten gewählt werden. Mittlerweile sind Urnenbeisetzungen mit über 90 Prozent die am häufigste gewählte Bestattungsform. Nur noch rund 100 Beisetzungen pro Jahr erfolgen als Erdbestattung. Neuerdings gibt es auch die Möglichkeit einer Beisetzung im Kolumbarium. Ein Kolumbarium ist ein kleines oberirdisches Bauwerk, in dem Urnenkammern eingelassen sind; es wird auch als Urnenwand bezeichnet.

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