Brandenburg

FDP Brandenburg: Verfassungsbruch von Woidke aufarbeiten

Anlässlich der heutigen Presseberichterstattung zur Rechtswidrigkeit der RBB-Intendantinnenwahl erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP Brandenburg, Matti Karstedt:

„Das heute veröffentlichte Gutachten bestätigt die schlimmsten Befürchtungen. Der Prozess der Wahl der neuen rbb-Intendantin war von Anfang an von gravierenden Mängeln geprägt. Es ist offensichtlich, dass die Kontrollgremien und die Verantwortlichen in ihren Ämtern überfordert waren und ihre Pflichten vernachlässigt haben. Eine Neuwahl muss nun unverzüglich angesetzt werden, um den eingetreten rechtswidrigen Zustand zu beseitigen und das Vertrauen in den RBB wiederherzustellen.

Die Verletzung des Gebots der Staatsferne ist besonders besorgniserregend. Die illegitime Einflussnahme des Ministerpräsidenten muss lückenlos aufgearbeitet werden. Der RBB darf den Verfassungsbruch von Dietmar Woidke nicht auf sich sitzen lassen.Wir fordern die rbb-Führung dazu auf, rechtliche Schritte gegen den Ministerpräsidenten zu prüfen.

Der Fall zeigt erneut den Reformbedarf des aktuellen Systems. Die Landespolitik muss endlich eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf den Weg bringen. Es braucht weniger Sender, geringere Beiträge und einen strafferen Auftrag.“

Hintergrund:
Ein Gutachten von Prof. Marcus Schladebach im Auftrag der rbb-Personalvertretung kommt zu dem Schluss, dass die Wahl von Ulrike Demmer zur Intendantin rechtswidrig war (RBB: https://www.rbb24.de/content/rbb/r24/panorama/beitrag/2023/09/rbb-personalrat-gutachten-intendantinnenwahl.html).

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