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Für 29 Euro durch ganz Deutschland – Freistaat führt bayerisches Ermäßigungsticket für Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende ein

  • Ticket gilt ab September, für Studierende ab Wintersemester
  • Auszubildende können noch vor Sommerferien Bestätigung ihrer Bildungseinrichtung einholen
  • Verkehrsminister Bernreiter: „Bayerisches Ermäßigungsticket ist eine wichtige Ergänzung für das Deutschlandticket“

 

Im Herbst 2023 kommt in Bayern das ermäßigte Deutschlandticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende. Für 29 Euro im Monat können junge Menschen mit dem bayerischen Ermäßigungsticket künftig durch ganz Deutschland reisen. „Das bayerische Ermäßigungsticket ist ein Deutschlandticket zu reduziertem Preis“, erklärt Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter. „Es ist speziell für junge Menschen gedacht, die zwar noch nicht viel Geld verdienen, für Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst aber auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind – häufig auch verbundübergreifend.“

Mit dem bayerischen Ermäßigungsticket können die jungen Fahrgäste den öffentlichen Nahverkehr überall in Deutschland und sogar an manchen ausländischen Destinationen wie Salzburg oder Kufstein flexibel nutzen. Somit eignet es sich für alle Ausbildungs-, aber auch Freizeitwege. Der Freistaat Bayern übernimmt 20 Euro des Ticketpreises, sodass die Ticketnutzerinnen und -nutzer nur 29 Euro tragen müssen. Das Ticket wird wie jedes Deutschlandticket als digitales Abo ausgegeben und ist jeden Monat kündbar.

Für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende steht das Ticket bereits ab dem 1. September zur Verfügung. Hierzu ist im Regelfall ein unterschriebener Nachweis der Bildungseinrichtung notwendig, zum Beispiel der Berufsschule oder Berufsfachschule, bei Freiwilligendiensten der jeweiligen Träger. Das Formular steht unter www.bahnland-bayern.de/ermaessigungsticket zur Verfügung. In einigen Fällen gibt es abweichende Bestellprozesse, zum Beispiel über Jobticket-Vereinbarungen der Arbeitgeber.

Auszubildende und Freiwilligendienstleistende sollten beachten, dass ihre Bestellung 14 Tage vor Gültigkeitsbeginn beim Verkehrsunternehmen sein muss. Wer das preiswerte Ticket bereits ab September nutzen will, sollte also bis zum 17. August bestellt haben. Es ist daher ratsam, sich noch vor den Sommerferien um die nötigen Nachweise zu bemühen. Ab diesem August kann das Ermäßigungsticket dann mit dem Formular bei zahlreichen Verkehrsunternehmen online gekauft werden. Eine Übersicht aller Verkaufspartner wird Anfang August ebenfalls auf der Website des bayerischen Ermäßigungstickets unter www.bahnland-bayern.de/ermaessigungsticket einsehbar sein.

Für Studierende ist das bayerische Ermäßigungsticket ab dem Wintersemester 2023/24 erhältlich. Wer mit seinem Semesterbeitrag bereits ein regionales Semesterticket bezahlt hat, kann dieses sogar auf den Preis von 29 Euro anrechnen. Über den Bestellprozess werden die Studierenden rechtzeitig über ihre Hochschulen und Studierendenwerke informiert.

Verkehrsminister Bernreiter spricht beim bayerischen Ermäßigungsticket von einem attraktiven Angebot: „Es ist unser klarer Wille, für junge Menschen in Bayern, die auf ihrem Weg zu Ausbildung oder Studium auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, ein vergünstigtes Angebot zu schaffen. Für 29 Euro quer durch Deutschland ist eine hervorragende Sache. Ich danke allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit, um das bayerische Ermäßigungsticket zu ermöglichen.“ Das Verkehrsministerium rechnet durch die anteilige Kostenübernahme mit Kosten in Höhe von 55 Millionen Euro in 2023 für den Freistaat Bayern.

Neben dem Ermäßigungsticket wird es auch weiterhin alle bekannten Tarifangebote für junge Menschen in Ausbildung geben, so zum Beispiel 365-Euro-Tickets oder Ausbildungs-Monatskarten.

Schülerinnen und Schüler können das bayerische Ermäßigungsticket nicht erhalten. Viele von ihnen bekommen im Rahmen der Schulwegkostenfreiheit ein kostenloses Ticket. Andere profitieren in vielen Gebieten vom etablierten 365-Euro-Ticket. Zudem soll die Familienbelastungsgrenze des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes auf 320 Euro pro Schülerin beziehungsweise Schüler und Schuljahr abgesenkt werden. Für Familien bleibt es bei 490 Euro pro Schuljahr, was eine erhebliche Entlastung darstellt.

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