Potsdam

Geflügelpest-Virus bei toter Wildgans gefunden

Landeshauptstadt Potsdam bittet Geflügelhalter um erhöhte Aufmerksamkeit

In der Landeshauptstadt Potsdam ist am 23. Januar 2023 bei einer tot aufgefundenen Wildgans Geflügelpest durch Laboruntersuchungen festgestellt worden. Die weltweit verbreiteten Geflügelpest-Viren haben ihr Reservoir in verschiedenen Wildvogelarten, vor allem in Wasservögeln, die die Erreger schnell über weite Strecken tragen können. Gerade an stark frequentierten Wildvogelrast- und -sammelplätzen, von denen es auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam mehrere gibt, kann es zu Infektionen und Nachweisen der Geflügelpest kommen.

Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts stufen sowohl das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der Geflügelpest-Viren in Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands als auch das Risiko des Eintrags in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch ein. Dies wird durch die Meldung von diversen Virusnachweisen in Wildvögeln und Geflügelpestausbrüchen in Hausgeflügelbeständen in ganz Deutschland belegt. Im Land Brandenburg ist es in diesem Winter der dritte bestätigte Nachweis bei einem Wildvogel. Zuletzt waren zudem im Norden Brandenburgs zwei Kleinsthaltungen betroffen, wobei die Infektionen sich aber bei einer Geflügelausstellung zugetragen haben und nicht direkt auf Wildvögel zurückzuführen waren.

Vor diesen Hintergründen ist der Nachweis der Geflügelpest bei einem Wildvogel auf dem Potsdamer Stadtgebiet für den Amtsveterinär der Landeshauptstadt Potsdam, Dr. Guido Schielke, keine Überraschung. Da es sich bei dem betroffenen Tier um einen Wildvogel handelt, werden keine Restriktionen für gehaltenes Geflügel in Potsdam angeordnet. Der Schutz unserer Hausgeflügelbestände vor einem Eintrag und einer möglichen Weiterverbreitung des Geflügelpestvirus hat jedoch zu diesem Zeitpunkt oberste Priorität. Amtstierarzt Dr. Guido Schielke rät daher dringend zur Umsetzung der empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen. Geflügelpestviren sind sehr beständig und können über verschiedene Wege und Vektoren direkt (Kontakt zu Wildvögeln oder anderem Hausgeflügel bei Ausstellungen/Handel) oder indirekt (z.B. über kontaminiertes Wasser, Futter, Schuhwerk oder Gerätschaften) in einen Bestand gelangen.

Mit dem aktuellen Nachweis der Geflügelpest ist eine konsequente Absonderung von gehaltenem Geflügel zu Wildvögeln extrem wichtig, am besten über eine nach oben wasserdichte und seitlich wildvogeldichte Voliere. Geflügel darf gemäß Geflügelpest-Verordnung nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt und ausschließlich an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem sollten die Haltungseinrichtungen nur von befugten Personen unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen (u.a. Schutzkleidung, Schuhwechsel, Händereinigung) betreten werden. Krankes Geflügel soll durch einen Tierarzt auch auf Geflügelpest untersucht werden. Beim Umgang insbesondere mit krankem Geflügel ist der persönliche Schutz und das Tragen einer FFP2-Maske wichtig.

Die Hochpathogene Aviäre Influenza führt beim Hausgeflügel zu schweren Störungen des Allgemeinbefindens mit vielfältigen Krankheitsanzeichen wie Fressunlust, Atemnot, Schwellungen am Kopf, Durchfall und zentralnervösen Störungen. Hühner weisen eine sehr hohe Sterberate auf, während Enten und Gänse nicht so stark erkranken, das Virus so aber weiterverbreiten können.

Weitere Informationen enthält das Merkblatt zur Geflügelpest für Geflügelhalter in der Landeshauptstadt Potsdam.

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