Brandenburg

Gemeinsame Erklärung der Ostdeutschen Integrations- und Ausländerbeauftragten

Auf Einladung Brandenburgs haben sich die ostdeutschen Integrations- und Ausländerbeauftragten am 6. Juni in der Landesvertretung Brandenburgs beim Bund in Berlin getroffen. Als Ergebnis ihrer Beratungen haben sie eine gemeinsame Erklärung zur aktuellen Situation der Zuwanderung, zur Frage der Einbürgerung, zum Chancen-Aufenthaltsrecht und zur Aufnahme von Afghaninnen und Afghanen verabschiedet.

Aktuelle Situation der Zuwanderung

Die Zuwanderung von Geflüchteten aus der Ukraine, aber auch zunehmend aus anderen Staaten stellt trotz aller Herausforderungen eine große Chance dar. In erster Linie ist die Aufnahme aus humanitärer Sicht geboten. Angesichts des Arbeits- und Fachkräftemangels gilt es aber auch, die Potentiale aller zu uns gekommenen Menschen zu nutzen und Wege in den Arbeitsmarkt zu ebnen. Mit Blick auf die Aufnahme von Geflüchteten wie auch die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt gilt: Der angespannten und vielerorts von Populisten und Rechtsextremen ausgenutzten und angefeuerten Stimmung gilt es mit einer klaren Haltung auf allen Ebenen entgegenzutreten. Nur so kann die Bevölkerung gewonnen und mitgenommen werden.

Chancen-Aufenthaltsrecht

Um den Fach- und Arbeitskräftemangel zu bekämpfen, braucht Deutschland eine jährliche Zuwanderung von 400.000 bis 500.000 Arbeitskräften. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht und dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird der Weg geebnet, um sowohl faire Zuwanderung in den Arbeitsmarkt zu stärken als auch die Potentiale von bereits hier lebenden Geflüchteten zu nutzen, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist ein großer Schritt nach vorn, um die Potentiale der bereits in Deutschland lebenden Menschen voll auszuschöpfen. Das schafft einerseits Sicherheit für Arbeitgeber, die händeringend auf zugewanderte Arbeitskräfte angewiesen sind. Andererseits bietet es Geflüchteten, die häufig schon länger in Deutschland leben, aber nur geduldet sind und oft nicht arbeiten durften, eine Arbeits- und Lebensperspektive in Deutschland. Die Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts ist engmaschig zu begleiten und sicherzustellen.

Einbürgerungen

Einbürgerungen sind wichtige Meilensteine im Integrationsprozess. Bundesweit dauern jedoch die Einbürgerungsverfahren viel zu lang. Dies führt bei den Menschen zu Frustration und dem Gefühl, nicht willkommen zu sein. Die ostdeutschen Integrations- und Ausländerbeauftragten appellieren an die in der Verantwortung stehenden Behörden, dringend für eine Beschleunigung der Verfahren zu sorgen. Die Prozesse müssen vereinfacht, vereinheitlicht und zukunftsfähig gemacht werden. Auch die Digitalisierung spielt eine wichtige Rolle. Um den bestehenden Antragsstau abzuarbeiten, bedarf es temporärer Lösungen, die von Flexibilität und Pragmatik geprägt sind. Längerfristig braucht es strukturell und flächendeckend eine angemessene personelle und sachliche Ausstattung der Einbürgerungsbehörden. Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung entspricht der Lebensrealität in einer modernen Welt. Die überwiegende Mehrzahl der Einbürgerungen erfolgt bereits jetzt schon unter Beibehaltung der alten Staatsbürgerschaft. Dies verringert nicht die Identifikation der Eingebürgerten mit Deutschland.

Aufnahme aus Afghanistan

Seit der Machtübernahme der Taliban sind viele Menschen in Afghanistan von Gewalt bedroht und auf Schutz angewiesen. In Deutschland lebende afghanische Staatsangehörige bangen um das Leben ihrer Familienangehörigen in Afghanistan. Viel zu lange Wartezeiten in den Visastellen der zuständigen Auslandsvertretung führen dazu, dass sie ihren Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung nur schwer geltend machen können. Hier gilt es, dringend schnellere Aufnahmeverfahren zu entwickeln, die der Lebenswirklichkeit gerecht werden.

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