Brandenburg

Gravierende Auswirkung der GAK-Mittelkürzung – Brandenburg verliert rund 44 Millionen Euro ab 2024

Potsdam – Die von der Bundesregierung vorgesehenen Kürzungen bei Finanzmitteln aus der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)“ haben gravierende Auswirkungen auf verschiedene Förderbereiche im Land Brandenburg. Durch die momentan vorgesehenen Kürzungen im Bundeshaushalt besteht für das Land Brandenburg das Risiko einer Kürzung von bis zu 44 Millionen Euro auf dann nunmehr nur rund 56 Millionen Euro im Jahr 2024. Das Agrar-Umweltministerium sieht sich deshalb gezwungenen, ab sofort nur bereits eingegangene Verpflichtungen und solche für die ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugelassen wurde, zu finanzieren. Lediglich Anträge für Maßnahmen zur Wolfsprävention als Gefahrenabwehr können weiterhin gestellt und bewilligt werden. Auch alle Vorhaben aus dem europäischen ELER–Programm werden weiter gefördert.

Mit GAK-Mitteln unterstützt der Bund bestimmte Förderbereiche der Länder. Im Regelfall besteht die Förderung in Brandenburg aus 60 Prozent Bundesmitteln und 40 Prozent Landesmitteln.

Die Bundesregierung hat den Bundesländern die vorläufigen zu erwartenden Plafonds der Mittelzuweisungen aus der GAK für das Jahr 2024 mitgeteilt. Damit zeichnet sich ab, dass die Mittel für die bereits für 2024 und darüber hinaus eingegangenen Verpflichtungen, zu denen sowohl die aus übergeordneten politischen Gesichtspunkten prioritären Vorhaben und die ELER-Mittel gehören, weitestgehend ausgeschöpft sind. Deshalb sieht sich das Agrar-Umweltministerium gezwungen, einen partiellen Bewilligungsstopp für Anträge für Projekte aus GAK-Mitteln, die nach dem 25. Juli eingereicht wurden und im Jahr 2024 ff. kassenwirksam würden, auszusprechen. Bei bis dahin eingereichten Anträgen erfolgt eine Bewilligung nach Einzelfallentscheidung.

Ausgenommen vom Bewilligungsstopp sind:

–          bereits eingegangene Verpflichtungen, auch solche für die ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugelassen wurde,

–          Maßnahmen zur Wolfsprävention als Gefahrenabwehr sowie

–          alle ELER-finanzierten Vorhaben, die aus GAK-Mitteln kofinanziert werden.

Aufgrund der derzeit kommunizierten Rahmenpläne und der länderspezifischen Struktur greift Brandenburg mehr als andere Länder bei verschiedenen Förderungen auf GAK-Mittel zurück. Brandenburg ist deshalb überproportional schwer von der Kürzung betroffen. Etwa rund 44 Millionen Euro stehen damit ab 2024 jährlich nicht mehr zur Verfügung. Hiervon betroffen sind Fördermittel für die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE), im Naturschutz und der Landwirtschaft.

Unmittelbar nach Bekanntgabe des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung hatte sich Minister Axel Vogel daher gemeinsam mit seinem sächsischen Amtskollegen Wolfram Günther an die Bundesregierung gewandt. Zudem wird Minister Vogel gemeinsam mit weiteren Ressortvertreterinnen und -vertretern der Bundesländer die haushalts- und fachpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Regierungsfraktionen im Bundestag kontaktieren und Änderungen am Haushaltsentwurf im parlamentarischen Verfahren einfordern.

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