Reisen

#Griechenland: Reise- und Sicherheitshinweise

Waldbrände
Die Waldbrandgefahr ist in großen Teilen Griechenlands weiterhin sehr hoch, aktuell werden immer noch zahlreiche Brandherde bekämpft. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich auf Grund der herrschenden Wetterbedingungen neue Brandherde entwickeln und bereits gelöschte Brände erneut ausbrechen, siehe Natur und Klima.
Derzeit sind mehrere Regionen des Landes durch die griechischen Behörden in Risikokategorie 5 (extreme Brandgefahr) eingestuft. Dies betrifft u.a. auch die Gebiete um Thessaloniki, Chalkidiki, Agion Oros, Kilkis, Serres und Pieria sowie Thessalien (Larissa, Magnisia und Sporades). Teilweise gelten Zugangsbeschränkungen für Waldgebiete in diesen Regionen (wie z.B. den Olymp).
Die Waldbrände im Südosten der Insel Rhodos sind inzwischen zum Teil unter Kontrolle. Es kann jedoch weiterhin jederzeit zu Straßensperren und anderen Einschränkungen kommen.
Die griechischen Behörden evakuieren abhängig von der Gefahrenlage Touristen aus ihren Unterkünften. Evakuierte auf Rhodos und Touristen, die Urlaube in den von Feuer bedrohten Orten gebucht haben, werden in alternativen Unterkünften untergebracht.
• Informieren Sie sich vor Antritt Ihrer Reise über die Gefährdungslage an Ihrem Reiseziel und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter. Verschieben Sie ggf. nicht erforderliche Reisen in Gefahrengebiete, insbesondere Gebiete südlich der Gemeinde Archangelos auf Rhodos.
• Sollten Sie aktuell von Evakuierungsmaßnahmen betroffen sein, wenden Sie sich bitte für Fragen der Unterbringung, der Verpflegung, des Transports und ggf. des Verbleibs Ihres Gepäcks an Ihren Reiseveranstalter.
• Sie erreichen den griechischen Katastrophenschutz unter +30 210 368 1259 oder +30 210 368 1350. In akuten Notsituationen (dringender Evakuierungsbedarf/lebensbedrohliche Situationen) nutzen Sie die Nummer +30 213 133 1200.
• Sehen Sie von Wanderungen im Olymp ab. Die bestehende Zugangssperre in bestimmte Waldgebiete wird momentan von Tag zu Tag verlängert.
• Informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen sowie über die Medien und den nationalen Wetterdienst über die Gefährdungslage in den jeweiligen Regionen und Verhaltensempfehlungen bei Waldbränden.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
• Achten Sie darauf, nach Möglichkeit jederzeit mobil erreichbar zu sein. Aktivieren Sie auf Ihrem Mobiltelefon die Option, Notfallbenachrichtigungen (Cell Broadcast Alerts) zu erhalten.
Sicherheit
Terrorismus
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Es kommt immer wieder zu Protesten und Demonstrationen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der geografischen Lage ist Griechenland ein bedeutsames Einreiseland für Migranten in die EU bzw. in den Schengenraum. Von Griechenland aus versuchen viele Personen, insbesondere über die Fährhäfen Patras und Igoumenitsa, ohne erforderliche Dokumente weiter nach Italien und andere Schengenländer zu reisen.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Beachten Sie bei Benutzung des Fährverkehrs mit eigenem Fahrzeug die Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Vor allem in den Großstädten Athen, Thessaloniki und Piräus kommt es vermehrt zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen und Handtaschenraub. Dies gilt ganz besonders für belebte Plätze und öffentliche Verkehrsmittel, wie insbesondere die Metro- und Buslinien vom/zum Flughafen und für die Metro- und Busstationen in den Innenstädten.
Autoaufbrüche und Trickdiebstähle gegenüber Autotouristen kommen vor.
• Seien Sie in Großstädten und dort vor allem an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln wie insbesondere der Metro besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
• Parken Sie Ihr Fahrzeug auf bewachten Parkplätzen, und lassen Sie keine Wertsachen zurück.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen, und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Erdbeben und Vulkane
Das Festland und die Inseln Griechenlands liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es häufiger zu Erdbeben und seltener zu vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
Stürme und Überschwemmungen
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November vereinzelt zu schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten Medicanes kommen. Diese führen häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Hitze
In den Sommermonaten kommt es häufig zu Hitzewellen mit Temperaturen über 40 Grad Celsius. Insbesondere für Säuglinge, Kinder, Senioren sowie Menschen, die an chronischen Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislaufs etc. leiden, ist besondere Vorsicht geboten. Aufenthalte in der Sonne sowie überfüllte öffentliche Bereiche sollten möglichst gemieden werden. Empfohlen wird das Tragen leichter, heller Kleidung aus natürlichem Material sowie eine ausreichende Aufnahme von Flüssigkeit.
Busch- und Waldbrände
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Griechenland aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Die Situation auf Rhodos ist weiterhin sehr angespannt. Die Waldbrände sind zum Teil unter Kontrolle. Angesichts der anhaltend hohen Temperaturen, sehr trockenen Böden und unberechenbarer Winde kann ein Übergreifen der Brände auf weitere, bislang nicht betroffene Gebiete der Insel nicht ausgeschlossen werden.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über die Medien, Ihr Hotel und Ihren Reiseleiter über von Bränden betroffene Gebiete und meiden Sie diese.
• Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
• Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein gutes Netz öffentlicher Verkehrsverbindungen mit Inlandsflügen, Fähren, in Athen ein U-Bahn-Netz und eine Tramlinie sowie Busverbindungen.
Auf dem Festland existiert ein Netz gut ausgebauter Straßen, auf den Inseln mit Einschränkungen.
Besondere Vorsicht ist beim Führen eines Quad-Fahrzeugs anzeigt; es kommt vermehrt zu schweren Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang.
Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger, für Motorrad- und Berufskraftfahrer gilt absolutes Alkoholverbot.
In Kreisverkehren wird ohne anderslautende Verkehrszeichen dem einfahrenden Fahrzeug Vorrang gewährt, sodass Fahrzeuge im Kreisverkehr oftmals abbremsen.
Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei an geraden Monaten.
Verkehrsdelikte werden mit höheren Bußgeldern als in Deutschland üblich bestraft. Nicht selten werden bei Parkverstößen die amtlichen Kennzeichen durch die Polizei sichergestellt und erst nach einigen Wochen und nach Zahlung eines Bußgeldes wieder ausgehändigt. Weiter informieren die Deutschen Vertretungen in Griechenland. https://griechenland.diplo.de/gr-de/service/-/1007202
Migranten versuchen oft mit Unterstützung von Schleusern, unbemerkt auf Lkw zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache festgestellt, werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggels als organisierte Kriminalität gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge.
Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendige Halts vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von den Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken.
Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen immer wieder,  die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken.
• Halten Sie sich an Verkehrsregeln, um hohe Bußgelder zu vermeiden.
• Nehmen Sie grundsätzlich keine unbekannten Personen, insbesondere Anhalter, im Fahrzeug mit.
• Falls doch, klären Sie vorher, ob diese Personen über gültige Ausweisdokumente und ggf. Aufenthaltstitel für Griechenland verfügen.
• Stellen Sie Fahrzeuge stets an einem sicheren, möglichst bewachten Ort ab und verschließen Sie es gut, um sogenannten blinden Passagieren vorzubeugen.
• Prüfen Sie vor Ausreise aus Griechenland, dass sich keine unberechtigten Personen im Fahrzeug befinden. Dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Lastkraftwagen.
• Vermeiden Sie längere Standzeiten auf Rastplätzen entlang der Zufahrtsstraßen oder im Stadtgebiet Athen. Sind diese unumgänglich, kontrollieren Sie vor der Weiterfahrt zum Hafen Verriegelungen, Verschlüsse und Planen sorgfältig auf Manipulationen.
• Kontrollieren Sie im Zweifelsfall das Fahrzeug nochmals unmittelbar vor der Einfahrt in das Hafengelände oder der Weiterfahrt, werfen Sie auch einen Blick unter das Fahrzeug.
• Melden Sie bei Einfahrt in den Hafen bei Verdacht, dass Personen unerlaubt in Ihr Fahrzeug gelangt sein könnten, den kontrollierenden Beamten der Polizei oder der Küstenwache.
• Unterstützen Sie die Beamten der griechischen Küstenwache oder der Polizei bei der Aufklärung des Sachverhaltes so gut wie möglich und verweigern Sie nicht die Kooperation.
• Halten Sie bei regelmäßiger Nutzung von Fährhäfen Kontakte von Rechtsanwalt und den deutschen Vertretungen bereit.
Führerschein
Der deutsche KfZ-Führerschein ist ausreichend. Ein deutscher amtlicher Sportbootführerschein mit der Bezeichnung „Internationales Zertifikat“ (nach UN-Resolution Nr. 40 ECE, Stand 2015) wird in Griechenland nicht anerkannt. Zu Einzelheiten über die Gültigkeit/Anerkennung ausländischer Bootsführerscheine in Griechenland informieren die Deutschen Vertretungen in Griechenland. https://griechenland.diplo.de/gr-de/service/-/1007202
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften – auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf – hart bestraft.
Das Fotografieren militärischer und wichtiger ziviler Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wegen Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden – auch gegenüber EU-Bürgern – strafrechtlich verfolgt und mitunter hart bestraft.
Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort (d.h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat bis zu mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.
Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden, siehe Infrastruktur/Verkehr.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der EUR. Für von ausländischen Geldinstituten ausgegebene Bankkarten gelten nach Angaben der griechischen Behörden keine besonderen Beschränkungen im Hinblick auf die Höhe von Geldabhebungen. Die Bezahlung mit Kreditkarten und das Abheben an Geldautomaten sind weit verbreitet.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Griechenlands https://www.visitgreece.gr/before-travelling-to-greece/ sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. https://diplo.de/-/199678 Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Ja
• Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Flugreisen nach Deutschland können daher nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Griechenland ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden.
Minderjährige
Generell wird für ein Kind, das allein oder mit nur einem Elternteil reist, empfohlen, eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Alleinreisende Minderjährige benötigen ggf. eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/des Erziehungsberechtigten.
• Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einreise auf dem Seeweg
Die Einreisebestimmungen unterscheiden sich je nach Bootsgröße (Bootslänge, Anzahl der Boote), Art der Nutzung (privat, kommerziell) und Herkunft (Einreise innerhalb oder außerhalb des Schengen-Raums).
Sportboote und Schiffe, die von außerhalb des Schengen-Raums (z.B. aus der Türkei) einreisen, dürfen ausschließlich solche Häfen anlaufen, die als Eintrittshäfen in den Schengen-Raum gekennzeichnet sind.
Die Einreise aller aus der Türkei stammenden Schiffe ist unabhängig von der Flagge erlaubt, nachdem zuvor der Liegeplatzantrag und ihre Bescheinigungen eingereicht und die Genehmigung für den Liegeplatz bei der hellenischen Küstenwache https://www.hcg.gr/en/ (KLTH) eingeholt wurde.
Passagiere sollen durch die Schiffsagenten über die aktuellen Gesundheitsprotokolle der Häfen informiert werden.
Die Zollvorschriften für die Einreise über den Luft- und Seeweg sind identisch.
• Erkundigen Sie sich ggf. über die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise bzw. rechtzeitig bei den betreffenden Auslandsvertretungen.
• Bitte rufen Sie die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System ab.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, hart bestraft.
Für die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen gelten besondere Zollvorschriften.
Verteidigungssprays (auch nicht solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind) sollten nicht mitgeführt werden. Ihr Besitz und Gebrauch sind in Griechenland verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für große Messer, Schwerter, Säbel usw.
Auch für den unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und den Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig.
Reisende sollten auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mitnehmen.
• Bitte beachten Sie auch die besonderen Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen.
Einreise mit dem Fahrzeug
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, die sich vorübergehend in Griechenland aufhalten, dürfen ihren in Deutschland zugelassenen Pkw binnen eines Kalenderjahres sechs Monate – durchgehend oder aufgeteilt – in Griechenland fahren. Nach Ablauf dieses erlaubten Zeitraums muss das Fahrzeug entweder sechs Monate lang außer Landes gebracht werden, beim zuständigen Zollamt für mindestens sechs Monate unter Zollverschluss genommen werden oder rechtmäßig auf griechische Kennzeichen zugelassen werden. Bei Nichtbeachtung drohen Stilllegung und Bußgelder. Für als Nutzfahrzeuge angemeldete Fahrzeuge gelten ggf. andere Regelungen.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html
Gesundheit
Impfschutz
Bei der Einreise nach Griechenland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und FSME empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
In Griechenland besteht kein oder höchstens ein minimales Malariarisiko zwischen April und November, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. https://www.dtg.org/images/Startseite-Download-Box/2022_DTG_Empfehlungen_Malaria.pdf Es wird keine Malariaprophylaxe für Griechenland empfohlen.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Griechenland zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC https://ecdc.europa.eu/en/west-nile-virus-infection. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/wnf/2562880
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Nordgriechenland besteht ein geringes Risiko an einer durch Zecken übertragenen Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken. Eine FSME-Impfung ist bei besonderer Exposition in diesem Gebiet sinnvoll.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung einer FSME im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
• Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition im Norden Griechenlands beraten und ggf. impfen.
Krim-Kongo-Fieber
Das Krim-Kongo-Fieber ist eine Viruserkrankung, die i.d.R. von Zecken auf den Menschen übertragen wird und mit erhöhter Blutungsneigung einhergeht (hämorrhagisches Fieber). Die Erkrankung tritt gelegentlich im Nordosten Griechenlands auf. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Krim-Kongo-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
Medizinische Versorgung
In Griechenland besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Nehmen Sie bei Reisen in ländliche Gebiete Griechenlands oder bei besonderem Bedarf an speziellen Medikamenten eine individuelle Reiseapotheke mit, siehe Reiseapotheke.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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