Uncategorized

Hebammen-Förderrichtlinie gut angenommen: Zahl der Hebammen steigt – Weitere Förderungen möglich

Die Hebammen-Förderrichtlinie des Landes Brandenburg wird gut angenommen: Im ersten Halbjahr 2022 wurden bereits 58 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt, rund 133.800 Euro. Das sind gut 30.000 Euro mehr, als im gesamten Jahr 2021 bewilligt wurden. In diesem Jahr stehen für die Hebammen-Förderrichtlinie insgesamt 232.000 Euro zur Verfügung. Mit dem Programm erhalten in Brandenburg tätige Hebammen finanzielle Unterstützung für die Ausbildungsbegleitung, Gründung einer eigenen Praxis/Niederlassung oder für Fortbildungen. Die Förderung kann beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) beantragt werden (Link: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/gesundheit/).

Die Zahl der angestellt tätigen Hebammen im Land Brandenburg ist in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich angestiegen: Von 175 Hebammen im Jahr 2010 auf 248 Hebammen im Jahr 2020. Dies entspricht einem Anstieg von 42 Prozent. Die Zahl der freiberuflich tätigen Hebammen hat sich schätzungsweise um ca. 27 Prozent erhöht von knapp 400 freiberuflich tätigen Hebammen im Jahr 2010 auf gut 500 im Jahr 2020. In Brandenburg gibt es 25 Krankenhausstandorte mit einer Geburtshilfe.

Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft: „Es ist eine sehr erfreuliche Entwicklung, dass die Zahl der Hebammen in den vergangen zehn Jahren in Brandenburg so deutlich gestiegen ist. Wir setzen uns weiter für eine verlässliche und flächendeckende Geburtshilfe in ganz Brandenburg ein. Mit der Hebammenförderrichtlinie unterstützen wir Hebammen gezielt bei der Ausübung ihres Berufes und ihrem Engagement für die praktische Ausbildung angehender Hebammen. Gleichzeitig bieten wir einen wirksamen Anreiz, das eigene Angebotsspektrum zum Beispiel um die Geburtshilfe zu erweitern oder sich nach dem Ausbildungsabschluss in Brandenburg niederzulassen. Wir rufen alle Hebammen auf, die Förderung zu nutzen.“

Die Hebammenförderrichtlinie ist erstmals am 1. August 2020 in Kraft getreten. Mit ihr werden Hebammen bei Praxisgründungen sowie Niederlassung auch in ländlichen Regionen und zugleich gezielt bei der Ausübung ihres Berufes unterstützt. „So leisten wir einen Beitrag dazu, den Hebammenberuf in ganz Brandenburg attraktiver zu machen und die Versorgungslage im Land quantitativ und qualitativ zu verbessern“, so Ranft.