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Hilfe nach dem Hochwasser: Handlungsleitfaden für Eigentümerinnen und Eigentümer geschädigter Denkmäler

Das Landesdenkmalamt (LDA) hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung und Kultur Handlungsempfehlungen für den Umgang mit betroffenen Denkmälern veröffentlicht.

Knapp eineinhalb Wochen ist es her, dass es im Saarland in vielen Gebieten zu verheerenden Verwüstungen durch das Hochwasser gekommen ist. Auf der Homepage des Landesdenkmalamtes finden betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude Informationen zu Sofortmaßnahmen und zur Gebäudetrocknung: Hochwasser 2024 – Handlungsempfehlungen und erste Hilfestellungen

Betroffene werden gebeten, möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Landesdenkmalamt aufzunehmen und die aktuellen Hochwasserschäden mit Fotos zu dokumentieren. Zur erleichterten Kontaktaufnahme wurde zudem eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: hochwasserschaden@denkmal.saarland.de.

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