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Höhere Beträge für Bürgergeld- und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger

Neue Regelbedarfssätze im SGB-II- und SGB-XII-Bereich ab 1. Januar 2024
Kreis Borken. Die Regelbedarfssätze im SGB-II- und SGB-XII-Bereich werden zum 1. Januar 2024 erhöht: Sie dienen dazu, den Lebensunterhalt zu sichern. Das gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende („Bürgergeld“), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und für die Hilfe zum Lebensunterhalt („Sozialhilfe“). Darüber hinaus werden wie schon bisher für die Mehrheit der Betroffenen auch Leistungen für Unterkunft und Heizung bewilligt. Die höheren Beträge werden für die Leistungsberechtigten dann ab dem 1. Januar 2024 automatisch bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Grundlage für die Erhöhung ist eine Gesetzesänderung, die zum neuen Jahr in Kraft tritt.
Die Erhöhung erfolgt aufgrund der durchschnittlichen Entwicklung der Preise und der Nettolöhne. Zudem spiegelt sie neuerdings die zu erwartende regelbedarfsrelevante Preisentwicklung zeitnaher und damit wirksamer wieder.
Die neuen Regelbedarfssätze im Überblick:
Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen, deren Partnerin oder Partner minderjährig ist, erhalten künftig monatlich 563 Euro (bisher: 502 Euro)
Ehe- oder Lebenspartner, die zusammenleben, bekommen jeweils 506 Euro (bisher: 451 Euro)
sonstige erwerbsfähige Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen (Kinder im Alter von 18 bis 24 Jahren im SGB II), erhalten 451 Euro (bisher: 402 Euro)
Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekommen 471 Euro (bisher: 420 Euro)
Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten 390 Euro (bisher: 348 Euro)
für Kinder bis zum Alter von fünf Jahren steigt der Regelbedarf auf 357 Euro (bisher: 318 Euro)
Für Rückfragen zu dem Thema stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den „Jobcentern“ und den Sozialämtern bei den Städten und Gemeinden sowie beim Kreis Borken zur Verfügung.

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