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Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen – Stellungnahme Justizministerin Dr. Wahlmann

Zum heutigen „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ äußert sich Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann wie folgt:

„Frauen sind leider dort besonders gefährdet, wo sie am sichersten sein sollten: in den eigenen vier Wänden. Häusliche Gewalt gehört für viele Frauen zu einem traurigen Alltag. Dieses Problem dürfen wir nicht ignorieren oder kleinreden. Als Landesregierung widmen wir dem Thema neue Aufmerksamkeit. Auch das Justizministerium wird seinen Beitrag leisten: in der Prävention, im Opferschutz und auch auf dem Gebiet des Strafrechts.

Ich bin dafür, die Strafzumessungsregelungen des § 46 Strafgesetzbuch zu erweitern. In dieser Vorschrift werden ohnehin schon Gesichtspunkte genannt, die bei der Strafzumessung negativ zu berücksichtigen sind –  zum Beispiel rassistische, fremdenfeindliche oder antisemitische Motive. Ich halte es für erforderlich, an dieser Stelle auch frauenfeindliche Motive aufzunehmen. Dann könnte ein Gericht diese verwerflichen Beweggründe auch bei Taten wie zum Beispiel Körperverletzungen berücksichtigen.

Wenn klar ist, dass ein Mann einer Frau nur deshalb Gewalt antut, weil er es nicht akzeptieren kann, dass sie sich von ihm abwendet, dann ist das ein archaisches Besitzdenken und Ausdruck eines frauenverachtenden Menschenbilds. Eine solche Motivlage sollte strafschärfend berücksichtigt werden.“

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