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Jobcenter und Sozialamt übernehmen ab Januar höhere Mieten

Obergrenzen steigen je nach Haushaltsgröße zwischen 2,6 und 5,4 Prozent

Zum 1. Januar 2024 steigen im Bürgergeld und in der Sozialhilfe die Beträge, bis zu denen das Jobcenter und das Sozialamt die Ausgaben für Miete und Nebenkosten übernehmen. Das hat die turnusmäßige Überprüfung der aktuellen Richtwerte ergeben. Die Grenzen steigen je nach Haushaltsgröße zwischen 2,6 und 5,4 Prozent. Den größten Anstieg gibt es bei den Wohnkosten von Alleinstehenden (plus 5,4 Prozent) sowie bei 3- und 4-Personen-Haushalten (jeweils plus 4,6 Prozent).

Konkret gelten in Dresden Wohnkosten bis zu folgenden Beträgen als angemessen:

Anzahl der Personen
im Haushalt
angemessene Bruttokaltmiete ab 2024
(Grundmiete plus kalte Betriebskosten)
zum Vergleich:
Richtwerte 2023
1 368,93 Euro 349,98 Euro
2 464,93 Euro 448,44 Euro
3 553,14 Euro 528,59 Euro
4 687,43 Euro 657,44 Euro
5 868,68 Euro 846,66 Euro
für jede weitere Person 91,44 Euro 89,10 Euro

Das Jobcenter und das Sozialamt berücksichtigen die neuen Richtwerte automatisch. Erhöhungs- oder Überprüfungsanträge müssen nicht gestellt werden. Die bisherigen Ausnahmen von den Obergrenzen für Menschen in besonderen Wohnformen bzw. Lebenslagen gelten weiterhin. Das bedeutet, dass höhere Wohnkosten anerkannt werden können, wenn die Umstände des Einzelfalls dies erfordern. Das kommt beispielsweise bei bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit infrage.

Die Stadtverwaltung kann die Obergrenzen nicht frei festlegen. Dafür gelten strenge rechtliche Vorgaben. Außerdem muss die Auswertung mit wissenschaftlichen Methoden empirisch erfolgen. Mit dieser Aufgabe hat die Stadt das IWU Institut Wohnen und Umwelt betraut. Es hat auf Basis aktueller Leistungs- und Wohnungsmarktdaten einen wissenschaftlich fundierten Fortschreibungsindex erstellt. Dieser bildet die gegenwärtige Situation am Wohnungsmarkt, die durch eine anhaltend hohe Nachfrage nach günstigen Wohnungen geprägt ist, ab.
Arbeitnehmer und Selbstständige können für sich und ihre Familie Bürgergeld nach SGB II beim Jobcenter beantragen, wenn das Einkommen den Lebensunterhalt nicht abdeckt. Menschen, die eine geringe Altersrente beziehen oder nicht erwerbsfähig sind, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe nach SGB XII vom Sozialamt. Zur Sozialhilfe gehören die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt.

Weitere Informationen und Merkblätter:
www.dresden.de/unterkunft-heizung

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