Kein Kennzeichen am Roller
Der Polizei fiel am Dienstagabend ein Rollerfahrer auf, da an dem Fahrzeug kein Kennzeichen angebracht war.
Eine Kontrolle ergab, dass der 42-jährige Fahrer den E-Roller ohne Versicherungsschutz nutzte, weshalb eine Anzeige gegen das Pflichtversicherungsgesetz aufgenommen und dem Mann im Anschluss die Weiterfahrt untersagt wurde.