Brandenburg

Kommunalverfassung auf der Höhe der Zeit: Gesetzentwurf kann im Landtag beraten werden

Kabinett stimmte Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kommunalrechts zu

 

Potsdam – Brandenburgs Kommunalrecht soll modernisiert werden. Dazu hat die Landesregierung auf ihrer Sitzung am vergangenen Dienstag einem entsprechenden Gesetzesentwurf zugestimmt und an den Landtag überwiesen. Damit steht der Beratung durch das Parlament nichts mehr im Weg. Ziel der grundlegenden Überarbeitung sind mehr digitale Möglichkeiten, haushaltsrechtliche Anpassungen sowie die Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung. Nach einem Beschluss des Landtags könnte die Novelle am Tag der Kommunalwahl im kommenden Jahr in Kraft treten.

Innenminister Michael Stübgen„Das Kommunalrecht muss praxisnah sein und den Anforderungen und Möglichkeiten der Digitalisierung Rechnung tragen. Deshalb bauen wir bürokratische Hemmnisse ab und erweitern so die Spielräume für die Kommunen. Brandenburg erhält eine der modernsten Kommunalverfassungen. Schließlich brauchen unsere Städte und Gemeinden im Land die notwendige Bewegungsfreiheit, eigenständig Entscheidungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürgern zu treffen.“

Der Gesetzentwurf sieht beispielsweise die ausdrückliche Möglichkeit vor, die Gemeindevertretung auch elektronisch zur nächsten Sitzung einzuberufen. Zudem wurden die mit dem Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung und weiterer Vorschriften Mitte 2021 neu eingeführten Regelungen, die den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern eine digitale Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung ermöglichen, anhand der bisherigen Erfahrungen aus der Praxis evaluiert und überarbeitet.

Weiterhin ist auch vorgesehen, dass Beschlussvorlagen zu Tagesordnungspunkten, die in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretungen behandelt werden, auf den Internetseiten der Kommunen zur Verfügung gestellt werden, soweit dies technisch möglich ist. Damit wird die Wahrnehmung des für jedermann bestehenden Einsichtsrechts in diese Unterlagen erleichtert.

Die Rechte von kommunalen Beiräten und Beauftragten werden vereinheitlicht. Darüber hinaus eröffnet die modernisierte Kommunalverfassung den Kommunen die Möglichkeit, ehrenamtlich tätigen Beauftragten sowie Mitgliedern von Beiräten, wie beispielsweise des Integrations- oder Seniorenbeirates, eine angemessene Aufwandsentschädigung für ihr ehrenamtliches Engagement zu gewähren.

Auch soll ein passives Teilnahmerecht für Gemeindevertreter amtsangehöriger Gemeinden in den nichtöffentlichen Sitzungen des Amtsausschusses eingeführt werden, soweit die Belange der amtsangehörigen Gemeinde unmittelbar betroffen sind. Entsprechendes ist für Mitglieder von Ortsbeiräten in Sitzungen der Gemeindevertretung vorgesehen.

Die Überarbeitung der haushaltsrechtlichen Regelungen dient insgesamt sowohl der Vereinfachung und Transparenz des doppischen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Kommunen als auch einer verbesserten Rechtsanwendung.

Die novellierten Vorschriften sehen unter anderem vor, dass die Gemeindevertretung in Zukunft auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses verzichten oder von den inhaltlichen gesetzlichen Vorgaben eines Gesamtabschlusses abweichen kann. Zudem soll der Gemeinde für die Beschlussfassung über den Gesamtabschluss mehr Zeit eingeräumt werden. Zur Verfahrensbeschleunigung soll die bisherige Regelung, dass nach zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen durch einen Wirtschaftsprüfer die Jahresabschlussprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt selbst durchzuführen ist, auf einen Zeitraum von drei Jahren erweitert werden.

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