Politik

Kosovo* – Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU zu den neuesten Entwicklungen

Die Europäische Union verurteilt die Gewalttaten gegen Bürger, KFOR-Truppen, Strafverfolgungsbehörden und Medien im Norden des Kosovo aufs Schärfste. Die Gewalt hätte vermieden werden können und muss auch in Zukunft vermieden werden.

Die Europäische Union steht bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Mandate fest hinter der NATO-Mission KFOR und der EU-Mission EULEX.

Wir fordern sowohl das Kosovo als auch Serbien auf, unverzüglich und bedingungslos Maßnahmen zur Deeskalation zu ergreifen, keine spaltende Rhetorik mehr zu verwenden und von weiteren unkoordinierten Aktionen Abstand zu nehmen. Die Ruhe muss dringend wiederhergestellt werden.

Die Europäische Union ist zu entschlossenen Maßnahmen bereit. Gelingt es nicht, die Spannungen abzubauen, wird dies negative Folgen haben.

Wir erwarten vom Kosovo, dass es nicht eskalierend agiert und die Polizeieinsätze in der Nähe der städtischen Gebäude im Norden des Kosovo unverzüglich einstellt. Die Bürgermeister sollten ihre Aufgaben vorübergehend in anderen Räumlichkeiten als den städtischen Gebäuden wahrnehmen. Vorgezogene Wahlen sollten so bald wie möglich in allen vier Gemeinden angekündigt und umfassend organisiert werden. Wir erwarten, dass Kosovo-Serben an diesen Wahlen teilnehmen.

Wir äußern unsere Besorgnis über den höchsten Alarmstatus der serbischen Streitkräfte.

Die Europäische Union erwartet, dass sowohl das Kosovo als auch Serbien verantwortungsbewusst handeln und sich unverzüglich an dem von der EU unterstützten Dialog beteiligen, um eine nachhaltige Lösung für die Situation im Norden des Kosovo zu finden, die Sicherheit und partizipative Demokratie für alle Bürger gewährleistet und den Weg für die Zukunft ebnet Umsetzung des Abkommens über den Weg zur Normalisierung und seines Anhangs. Dazu gehört, ohne weitere Verzögerung oder Vorbedingungen mit den Arbeiten zur Gründung der Vereinigung/Gemeinschaft der Gemeinden mit serbischer Mehrheit zu beginnen.

 

  • Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

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