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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Unterweser

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Unterweser (KKU) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) informiert.

 

Im Rahmen einer Anlagenbegehung wurde der Austritt von kontaminiertem Wasser aus einem Verdampfersystem in den Kontrollbereich des Kraftwerkes festgestellt. Nach dem Erkennen der Leckage wurde die betroffene Rohrleitung sofort abgesperrt und das System außer Betrieb genommen, entsprechende Dekontaminations- und Reparaturmaßnahmen wurden umgehend eingeleitet.

 

Nach der AtSMV ist eine Leckage bei dem hier betroffenen System meldepflichtig. Das Ereignis wird gemäß der internationalen Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) in die Stufe 0 (keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft.