Potsdam

Neue Abfallgebührensatzung für das Jahr 2024 wird den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt

Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger der Landeshauptstadt Potsdam hat den Stadtverordneten die Abfallgebührensatzung für das Jahr 2024 zur Beschlussfassung in der Novembersitzung vorgelegt. In der vorgelegten Abfallgebührensatzung wurden die Abfallgebühren für das Jahr 2024 angepasst. Insgesamt ist in Potsdam weniger Restabfall angefallen als in den vergangenen Jahren, weshalb die Kosten geringer steigen als es sonst der Fall gewesen wäre.

Die Beigeordnete für Ordnung und Sicherheit, Brigitte Meier, appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, den positiven Trend in der Vermeidung des Restabfalles fortzusetzen. „Bitte achten Sie weiterhin darauf, unnötige Müllmengen zu vermeiden“, so Meier. „Auch eine ordnungsgemäße Trennung des Mülls durch die Nutzung der Möglichkeiten der blauen, gelben, sowie der Biotonne entlasten den Restabfall und führen die getrennt gesammelten Abfälle einem umweltfreundlichen Recycling zu. Dies wird sich langfristig positiv in den Abfallgebühren wiederspiegeln.“

Im Ergebnis der Kalkulation sind folgende Änderungen gegenüber dem laufenden Veranlagungsjahr 2023 zu verzeichnen. Die Grundgebühr für Haushalte steigt im Jahr 2024 um 11,5 Prozent bzw. 2,62 Euro pro Person und Jahr. Die Leistungsgebühren für Restabfall und Bioabfall erhöhen sich beim Restabfall zwischen 2,9 bis 4,1 Prozent und beim Bioabfall zwischen 5,1 bis 10,9 Prozent, jeweils in Abhängigkeit der einzelnen Behältergrößen.

Die Steigerungen in den Grund- und Leistungsgebühren für das Jahr 2024 ergeben sich zum einen aus gestiegenen Kosten der Drittbeauftragen in Höhe von 720.000 Euro für Sammlung und Verwertung der Abfälle, hier Tarifanpassung, Erhöhung Maut-/Verbrauchskosten sowie CO2-Abgabe. Zum anderen wurden geringere Verwertungserlöse (- 372.000 Euro) prognostiziert, was insbesondere auf einen Rückgang bei den Altpapiermengen/-erlösen zurückzuführen ist.

Berücksichtigt wurde in der vorgelegten Abfallgebührenkalkulation 2024 ebenfalls eine vorläufige Überdeckung für das Jahr 2022 in Höhe von 2,01 Mio. Euro. Die Überdeckung resultiert einerseits aus höheren Verwertungserlösen für Altpapier, Schrott und Alttextilien in Höhe von ca. 0,8 Mio. Euro gegenüber der Prognose. Bei den Verwertungserlösen war am Weltmarkt eine weitere Entwicklung nach oben zu verzeichnen, die für das Jahr 2022 so nicht prognostiziert werden konnte.

Neben den gestiegenen Verwertungserlösen sind bei den drittbeauftragten Unternehmen (STEP, EEW) auf Grund von Mindermengen geringere Kosten für die Sammlung und Verwertung der Abfälle entstanden. Weiterhin gab es Rückzahlungen aus einem Preisvorbehalt wegen nicht getätigter Planinvestitionen bei der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (Lieferengpässe bei Fahrzeugen). Schlussendlich sind im Jahr 2022 auch in der Verwaltung nicht die Kosten in der veranschlagten Höhe entstanden.

Bezogen auf zwei Beispielrechnungen verändern sich die Gebühren 2024 wie folgt:

Für einen 4-Personen-Haushalt, mit einer 80-Liter-Restabfalltonne, die 14-täglich und eine 60 Liter Biotonne, die wöchentlich geleert werden, steigen die Gebühren um 17,31 Euro von 217,08 Euro im laufenden Jahr auf 235,16 Euro im Jahr 2024.

In einer Wohnanlage mit 100 Personen, mit drei 1.100-Liter-Restabfallbehältern und einer 240-Liter-Biotonne, jeweils mit wöchentlicher Leerung, steigen die Gebühren um 440,85 Euro von 7.572,45 Euro im laufenden Jahr auf 8.013,42 Euro in 2024.

Da die Kosten-/Erlösentwicklung bei den Abfallentsorgungsleistungen jährlich schwanken, wird für die vorgenannten Beispielrechnungen die Entwicklung der Gebühren 2022 bis 2024 aufgezeigt.

 

Beispielrechnung

 

 

2022

 

2023

 

2024

 

Vierpersonenhaushalt

 

 

234,08 €

 

217,08 €

 

235,16 €

 

Wohnanlage

 

 

7.853,91 €

 

7.572,45 €

 

8.013,42 €

Anhand der dargestellten Gebührenentwicklung ist ersichtlich, dass sich die Gebühren 2024 für das Beispiel 4-Personen-Haushalt auf dem Niveau des Jahres 2022 bewegen. In der Beispiel-Wohnanlage sind die Gebühren insgesamt im Jahr 2023 zwar gegenüber dem Jahr 2022 gesunken, jedoch liegt die Gesamtgebühr 2024 über der des Jahres 2022. Hier wirken sich die Effekte nicht analog dem 4-Personen-Haushalt aus. Dies hängt damit zusammen, dass in Wohnanlagen wesentlich größere Vorhaltevolumen für Restabfall benötigt werden, welche kostenseitig Einsparungen an anderer Stelle nicht ausgleichen. Hier lohnt es sich in jedem Fall, die Behältergestellungen jährlich weiter zu optimieren und an die tatsächlichen Bedarfe anzupassen. Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt gern mit Abfallberatungsangeboten.

Die Abfallberatung der Landeshauptstadt Potsdam ist telefonisch unter 0331 289-1796 oder per E-Mail unter abfallberatung@rathaus.potsdam.de erreichbar.

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