BrandenburgLandkreis Dahme-Spreewald

Neue Unterstützungsmöglichkeiten bei der Förderung des sorbischen/ wendischen Volkes im Landkreis Dahme-Spreewald

Neuen Förderbereich und Antragsfrist bis 31. Mai 2024 beachten

Der Landkreis Dahme-Spreewald fördert die Angelegenheiten der Sorben/Wenden im Landkreis Dahme-Spreewald. Die Richtlinie zur Förderung des sorbischen/wendischen Volkes im Landkreis Dahme-Spreewald wurde evaluiert und trat mit dem 22. Februar 2024 in Kraft.

Was ist neu?

Im Förderbereich 1 – Allgemeine Förderung wurde die Förderhöchstgrenze von 2.000 Euro auf 3.000 Euro angehoben. Bereits gestellte Anträge werden unter Betrachtung dieser Änderung für das Jahr 2024 geprüft.

Für das Jahr 2024 ist der neue Förderbereich 4 – Vereinsförderung von wesentlicher Bedeutung. Sorbische/wendische Kultur- und Trachtenvereine sowie Vereine, die sich satzungsgemäß für die Erhaltung und Entwicklung, die Förderung und Verbreitung der Sprache, Kultur und Tradition des sorbischen/wendischen Volkes einsetzen, können eine Vereinsförderung als Festbetragsfinanzierung i.H.v. 300 Euro beantragen.

Für das Förderjahr 2024 wird der Antragsschluss abweichend von den geregelten Fristen unter Punkt 2.1 der Verfahrensregeln dieser Richtlinie für den Förderbereich 4 auf den 31. Mai 2024 festgelegt.

Näheres können Sie in der Richtlinie zur Förderung des sorbischen/wendischen Volkes im Landkreis Dahme-Spreewald nachlesen.

Die Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.dahme-spreewald.info in der Rubrik „Bürgerservice“ unter „Formulare“ und „Kultur-, Ausbildungs- und Sportförderung“ abrufbar. Die Formulare sind elektronisch ausfüllbar.

Die Anträge sindbis zum 31. Mai 2024 einzureichen beim:

Landkreis Dahme-Spreewald

Kultur, Ausbildungs- und Sportförderung

Beethovenweg 14

15907 Lübben (Spreewald)

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