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Neuer Leitfaden für Gemeindestraßen

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat den Gemeindestraßen-Leitfaden aktualisiert. Damit steht allen Kommunen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern der bewährte Leitfaden bei der Planung und dem Bau von Straßenbauprojekten auf Gemeindeebene überarbeitet zur Verfügung.

 

Guido Beermann: „Im Land Brandenburg war und ist der kommunale Straßenbau von hoher Bedeutung. Das Interesse an umfassenden Informationen ist entsprechend groß. Seit rund 15 Jahren gibt der Gemeindestraßen-Leitfaden Brandenburg Arbeits- und Orientierungshilfe für kommunale Straßenbauprojekte. Mit der nun vorliegenden Ausgabe werden aufgrund veränderter Rechtsprechung und Neuerungen im bautechnischen Bereich die neuesten Entwicklungen ergänzt und abgebildet. Ich freue mich, dass der immer wieder von der Bürgerschaft und den Kommunen nachgefragte Leitfaden nun zur Verfügung steht.“

Durch Entwicklungen in der Rechtsmaterie und im Straßenbau sowie geänderte Nutzungsansprüche an Verkehrsflächen ist eine Aktualisierung des Gemeindestraßen-Leitfadens erforderlich geworden.

Die Aktualisierung trägt insbesondere den neuen Bedarfen und Anforderungen Rechnung. Es finden sich darin Er­gänzungen und Konkretisierungen, zum Beispiel Ausführungen zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Diese Informationen wurden in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium und dem Städte- und Gemeindebund erarbeitet. Damit soll die Akzeptanz kommunaler Straßenbau­vorhaben erhöht werden.

Zum Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrecht werden Finanzierungsmöglichkeiten für den Anliegerstraßenbau erläutert sowie anhand neuerer Rechtsprechung auch die Abgrenzung zum Straßenbau(beitrags)recht dargestellt. Mit dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen vom 19. Juni 2019 hat das Land Brandenburg die Möglichkeit, Beiträge von den Anliegern für den Ausbau kommunaler Straßen zu erheben, abgeschafft. Mit der Aktualisierung werden die gesetzlichen Änderungen und die durch das Land gewährten Erstattungen durch den pauschalen Mehrbelastungsausgleich und die Spitzabrechnung erläutert.

Der Leitfaden zeigt die Grundlagen für einen möglichst kostengünstigen Bau von Erschließungsstraßen auf. Insbesondere macht er deutlich, dass der Bau von Anliegerstraßen auch mit weniger Mitteln möglich ist. Vor allem historisch gewachsene Wohnstraßen sind dabei im Blick. Es werden Handlungsoptionen für den jeweiligen Einzelfall aufgezeigt. Im Interesse sowohl der Gemeinden als auch der Anwohnerinnen und Anwohner liegt es jedoch, die maßgeblichen Standards einzuhalten, um wirklich dauerhafte Lösungen nach dem Stand der Technik zu bauen.

Der Leitfaden macht deutlich, dass technische Aspekte und Finanzierungsregelungen zwar wichtig sind, der Straßenbau letztlich aber nur auf der Grundlage einer fundierten Entwicklungsplanung für alle Verkehrsträger erfolgreich betrieben werden muss.

In der aktuellen Situation, in der sich die Verwendung knapper Haushaltsmittel und die Förderung zunehmend auf Schwerpunktaufgaben konzentrieren muss, ist der Leitfaden weiterhin ein Wegweiser für Gemeinden, Straßenbauinitiativen und interessierte Bürgerinnen und Bürger. Damit ist er eine Grundlage, um die Herausforderungen des kommunalen Straßenbaus gemeinsam und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst angehen zu können.

Der Gemeindestraßenleitfaden steht als Download unter https://mil.brandenburg.de/mil/de/service/publikationen/detail-publikationen/~11-08-2022-gemeindestrassen-leitfaden-2022-barrierefrei  zur Verfügung.