Rund 1,4 Millionen Euro für Elblandgrundschule Wittenberge
Bildungsstaatssekretär Steffen Freiberg hat dem Bürgermeister der Stadt Wittenberge, Dr. Oliver Hermann, einen Fördermittelbescheid für Bauinvestitionen übergeben.
Die Mittel stammen aus dem Kommunalen Infrastrukturprogramm für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule).
Bildungsstaatssekretär Freiberg: „Brandenburg investiert in die Zukunft. Wir freuen uns sehr, dass wir die Schulträger bei ihren Aufgaben im Schulbau unterstützen können. Davon werden auch die
Schülerinnen und Schüler der Elblandgrundschule Wittenberge profitieren. Kinder und Jugendliche brauchen gute Rahmenbedingungen in ihren Schulen. Mit dem Kommunalen Infrastrukturprogramm Bildung leistet das Land seinen Beitrag dazu.“
Die Stadt Wittenberge, Träger der Elblandgrundschule, hat die Schule durch einen Anbau für die Hortbetreuung erweitert und damit zusätzliche Raumkapazitäten im Schulgebäude für den Schulbetrieb geschaffen.
Die Baumaßnahmen wurden mit einem Zuwendungsbescheid über 1.360.940,23 Euro gefordert. Die Gesamtkosten betrugen 1.512.750,82 Euro. Die Maßnahmen sind bereits abgeschlossen.
Hintergrund:
Das Land Brandenburg stellt im Rahmen des Kommunalen Infrastrukturprogrammes für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule) 70 Mio. Euro für notwendige Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung. Förderfähig sind investive Maßnahmen in den Neubau, den Ausbau, den Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Teilsanierung sowie die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Horten an Schulstandorten, wenn die Räumlichkeiten der Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und oder Förderschule stehen sowie mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung. Ebenfalls förderfähig sind investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen stehen.
Weitere Informationen:
Kommunales Infrastrukturprogramm (KIP II – Bildung – Schule)