Potsdam

Satzung zur Übernachtungssteuer wird angepasst

Die Abgabe soll auf beruflich veranlasste Übernachtungen ausgeweitet und der Verfahrensaufwand für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe reduziert werden

Auch Geschäftsreisende sollen in Potsdam künftig Übernachtungssteuer zahlen und so einen Beitrag leisten, der allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Landeshauptstadt Potsdam zu Gute kommt: Am 8. November 2023 wird die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Übernachtungssteuersatzung zum Beschluss vorlegen. Die Übernachtungssteuer beträgt derzeit fünf Prozent, Touristen zahlen sie schon heute.

Am 1. März 2023 hatten die Stadtverordneten den Oberbürgermeister per Beschluss (Drucksache 22/SVV/0704) beauftragt, die Ausweitung der Übernachtungsteuer auf beruflich veranlasste Übernachtungen zu prüfen. Die Prüfung des Sachverhalts hat ergeben, dass eine Einbeziehung der beruflich veranlassten Übernachtungen auf der Grundlage einer geänderten Rechtsprechung möglich ist.

Mit der beabsichtigten zukünftigen Einbeziehung beruflich veranlasster Übernachtungen wird gleichzeitig der administrative Aufwand im Besteuerungsverfahren deutlich vereinfacht, weil für das Hotelgewerbe die bislang erforderliche Differenzierung nach dem Anlass der Übernachtungen entfiele. Gesonderte Belege als Nachweis für die berufliche Veranlassung der Übernachtungen wären nicht mehr erforderlich. Damit wären die Beherbergungsbetriebe von umfangreichen Dokumentations- und Nachweispflichten entbunden.

Die angestrebte Satzungsänderung soll voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die Landeshauptstadt Potsdam rechnet damit, dass sie zwischen 800.000 bis eine Million Euro pro Jahr dadurch einnimmt.

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