Politik

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Ukraine

Der Europäische Rat hat einen Gedankenaustausch mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen Guterres geführt.

  *

I. UKRAINE

  1. Der Europäische Rat verurteilt erneut entschieden den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der VN-Charta darstellt, und weist auf die unverbrüchliche Unterstützung der Europäischen Union für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und auf das naturgegebene Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung gegen den Angriff Russlands hin.

  2. Der Europäische Rat begrüßt die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit dem Titel „Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, die einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine zugrunde liegen“, die mit breiter Unterstützung seitens der internationalen Gemeinschaft angenommen wurde. Er bekräftigt seine Unterstützung für die ukrainische Friedensformel von Präsident Selenskyj. Die Europäische Union wird weiterhin mit der Ukraine an dem 10-Punkte-Friedensplan arbeiten.

  3. Russland muss seinen Angriffskrieg beenden und alle seine Streitkräfte und Stellvertreterkräfte unverzüglich, vollständig und bedingungslos aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen abziehen. Das humanitäre Völkerrecht muss geachtet werden – auch in Bezug auf die Behandlung von Kriegsgefangenen. Der Europäische Rat verurteilt sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt auf das Schärfste. Russland muss unverzüglich für die sichere Rückkehr der zwangsweise nach Russland überführten Ukrainerinnen und Ukrainer, vor allem der Kinder, sorgen. In diesem Zusammenhang nimmt der Europäische Rat Kenntnis von den kürzlich vom Internationalen Strafgerichtshof gegen den russischen Präsidenten und seine Kommissarin für Kinderrechte erlassenen Haftbefehlen wegen des Kriegsverbrechens der rechtswidrigen Überführung ukrainischer Kinder aus besetzten Gebieten der Ukraine nach Russland.

  4. Russland muss unverzüglich Handlungen einstellen, die die Sicherheit und Sicherung ziviler kerntechnischer Anlagen in der Ukraine gefährden. Die Europäische Union unterstützt uneingeschränkt die Arbeit der Internationalen Atomenergie-Organisation.

  5. Die Europäische Union ist fest entschlossen sicherzustellen, dass die Verantwortlichen für Kriegsverbrechen und andere schwerste Verbrechen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine in vollem Umfang zur Rechenschaft gezogen werden, einschließlich durch die Einsetzung eines geeigneten Mechanismus für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression, welches die internationale Gemeinschaft als Ganzes berührt. In diesem Zusammenhang begrüßt der Europäische Rat die Einigung über die Einrichtung eines Internationalen Zentrums für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine in Den Haag, das mit der bestehenden gemeinsamen Ermittlungsgruppe, die von Eurojust unterstützt wird, verbunden sein wird. Er bekräftigt seine Unterstützung für die Ermittlungen des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs. Der Europäische Rat begrüßt die bevorstehenden Verhandlungen über ein neues Übereinkommen über internationale Zusammenarbeit bei der Ermittlung und Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und anderen internationalen Verbrechen.

  6. Die Europäische Union ist nach wie vor entschlossen, den kollektiven Druck auf Russland aufrechtzuerhalten und zu erhöhen, einschließlich durch mögliche weitere restriktive Maßnahmen, und mit Partnern weiter an der Ölpreisobergrenze zu arbeiten. Der Europäische Rat unterstreicht, wie wichtig und dringend es ist, die Bemühungen um die wirksame Durchführung der Sanktionen auf europäischer und nationaler Ebene zu verstärken, und er ist fest entschlossen, die Umgehung der Sanktionen in Drittländern und durch Drittländer wirksam zu verhindern und zu bekämpfen. Der Europäische Rat ersucht den Rat und die Kommission, alle erforderlichen Durchsetzungsinstrumente zu stärken und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen vollständig koordinierten Ansatz hierfür zu entwickeln. Die Europäische Union wird ihre Zusammenarbeit mit Partnern intensivieren, um falsche russische Narrative und Desinformation über den Krieg zu bekämpfen.

  7. Die Europäische Union steht fest und uneingeschränkt an der Seite der Ukraine und wird der Ukraine und ihrer Bevölkerung weiterhin starke politische, wirtschaftliche, militärische, finanzielle und humanitäre Hilfe leisten, solange dies nötig ist. Die Europäische Union wie auch Mitgliedstaaten intensivieren die Anstrengungen, um zur Deckung des dringenden militärischen und Verteidigungsbedarfs der Ukraine beizutragen. Unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Verteidigungsinteressen aller Mitgliedstaaten begrüßt der Europäische Rat, dass sich der Rat darauf geeinigt hat, der Ukraine dringend Boden-Boden-Munition und Artilleriemunition sowie – falls darum ersucht wird – Flugkörper zu liefern, unter anderem durch gemeinsame Beschaffung und die Mobilisierung angemessener Finanzmittel, einschließlich über die Europäische Friedensfazilität, wodurch in einer gemeinsamen Anstrengung innerhalb der nächsten zwölf Monate eine Million Artilleriegeschosse bereitgestellt werden sollen, wobei dies den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt lässt.

  8. Die Europäische Union ist weiterhin entschlossen, zusammen mit internationalen Partnern Instandsetzung, Erholung und Wiederaufbau in der Ukraine zu unterstützen. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Europäische Rat, dass die EU die Einrichtung eines internationalen Mechanismus zur Dokumentation der von Russland verursachten Schäden uneingeschränkt unterstützt. Zusammen mit Partnern wird die Europäische Union weiter die Bemühungen intensivieren, eingefrorene und immobilisierte Vermögenswerte Russlands im Einklang mit dem Unionsrecht und dem Völkerrecht für den Wiederaufbau in der Ukraine und zum Zwecke der Wiedergutmachung zu verwenden.

  9. Im Einklang mit seinen früheren Schlussfolgerungen, insbesondere jenen vom 23./24. Juni 2022, begrüßt der Europäische Rat das Engagement und die Reformbemühungen der Ukraine und betont, wie wichtig der EU-Beitrittsprozess der Ukraine ist.

  10. Die Europäische Union wird der Republik Moldau weiterhin jede einschlägige Unterstützung, einschließlich zur Stärkung der Resilienz, Sicherheit, Stabilität, Wirtschaft und Energieversorgung des Landes angesichts destabilisierender Maßnahmen externer Akteure, sowie Unterstützung auf seinem Weg zum Beitritt zur Europäischen Union leisten. Der Europäische Rat ersucht die Kommission, vor seiner nächsten Tagung ein Unterstützungspaket vorzulegen.

  11. Der Europäische Rat verurteilt die anhaltende militärische Unterstützung des Angriffskriegs Russlands durch Iran und Belarus. Er ruft alle Länder nachdrücklich auf, den Angriffskrieg Russlands weder materiell noch anderweitig zu unterstützen.

  12. Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und den Einsatz von Nahrungsmitteln als Waffe wurde die weltweite Ernährungssicherheit untergraben. In diesem Zusammenhang nimmt der Europäische Rat Kenntnis von der Verlängerung der Schwarzmeer-Getreide-Initiative der VN. Diese Initiative, die Solidaritätskorridore der EU und die ukrainische Initiative „Getreide aus der Ukraine“ tragen entscheidend zur Stärkung der weltweiten Ernährungssicherheit bei. Der Europäische Rat hebt hervor, dass die ständige Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit landwirtschaftlicher Erzeugnisse für die bedürftigsten Länder gewährleistet sein muss.

Kommentar verfassen