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Schul- und Unterrichtsbetrieb am 8. Januar

Schulen sichern für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen Unterricht oder eine Betreuung ab

Vor den angekündigten Protesten von Bauern und Spediteuren am Montag, 8. Januar 2024, weist Bildungsministerin Simone Oldenburg erneut auf die geltenden Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb hin. Der Bauernverband hat deutschlandweit eine Aktionswoche angekündigt und will in Mecklenburg-Vorpommern auch Straßen blockieren. Während der Proteste gelten folgende Regelungen:

  • Schulen sichern für alle Jahrgangsstufen den Unterricht ab oder bieten für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen eine Betreuung an. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen.
  • Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte entscheiden eigenverantwortlich, ob sich Kinder und Jugendliche auf den Schulweg machen und trotz möglicher Verkehrsbehinderungen am Unterricht in der Schule teilnehmen oder in der Schule betreut werden sollen.
  • Wer während der Proteste nicht am Unterricht teilnimmt oder nicht in der Schule betreut wird, gilt als entschuldigt.

„Uns war wichtig, Schülerinnen, Schüler und Eltern so früh wie möglich zu informieren. Bei den Protesten von Bauern und Spediteuren handelt es sich um höhere Gewalt wie bei starkem Schneefall oder Glatteis. Anders als bei den Aktionen wie von ‚Fridays for Future‛ haben Schülerinnen und Schüler keine Entscheidungsfreiheit. Insofern hinkt dieser Vergleich gewaltig. Die Landesregierung misst auch nicht mit zweierlei Maß. Wir unterscheiden nicht nach den Gründen der Proteste. Es geht ausschließlich darum, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewärleisten. Mit der Absicherung des Unterrichts oder der Betreuung für alle Jahrgangsstufen geben wir unsere Verantwortung nicht an der Bushaltestelle ab“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

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