BrandenburgLandkreis Prignitz

Schutz für Hinweisgeber: Landkreis Prignitz richtet Meldeportal ein

Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der
EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden,
(Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) tritt am 02. Juli 2023 in Kraft. Aus diesem Grund wird
auch beim Landkreis Prignitz eine interne Meldestelle für Whistleblower eingerichtet.
Hinweisgebende Personen (Whistleblower) können wertvolle Beiträge dazu leisten, das
Fehlverhalten natürlicher oder juristischer Personen aufzudecken und die negativen Folgen
dieses Fehlverhaltens einzudämmen, beziehungsweise zu korrigieren. Um den Schutz von
Whistleblowern auszubauen, wurde von der EU die Whistleblower-Richtlinie erlassen und
diese wurde nun in nationales Recht umgesetzt.
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt vor allem den Schutz von natürlichen Personen, die im
Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit
Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden oder offenlegen. Der
Anwendungsbereich erstreckt sich auf strafbewehrte und bestimmte bußgeldbewehrte sowie
– unabhängig von einer Sanktion – auf Verstöße gegen Rechtsvorschriften.
Dazu gehören auch Äußerungen von Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur
Verfassungstreue darstellen.
Kernstück des Gesetzes sind die internen Meldestellen, die hinweisgebenden Personen für
eine Meldung unter der Wahrung von Anonymität zur Verfügung stehen müssen. Der
Landkreis Prignitz hat für den Betrieb einer solchen Meldestelle in der Form einer Portallösung
die Firma SDS Schüllermann Dataservice GmbH vertraglich gebunden.
Das Meldeportal ist zu erreichen unter folgendem Link:
/de/hinweisgeberschutz/hinweisgeberschutz.php

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