BundesländerHansestadt Hamburg

Stellungnahme zur Berichterstattung im „Hamburger Abendblatt“ vom 17. Juni 2023

Das Hamburger Abendblatt hat in der Ausgabe vom 17. Juni 2023 den Fall eines 14-jährigen Jugendlichen thematisiert. Darin heißt es, es habe bereits eine Fallkonferenz gegeben. Man halte den Jungen für „brandgefährlich“, aber niemand wolle für ihn zuständig sein. Diese Berichterstattung hat weitere Fragen von Medienvertretern ausgelöst. Hierzu erklärt der Senat:

„Zu dem aktuell in der Presse dargestellten Fall des 14-jährigen Jungen ist seitens der Sozialbehörde und der Innenbehörde klarzustellen, dass es in solchen Fällen ein Regelverfahren der Betreuung und Begleitung in städtischen Einrichtungen gibt, hier im Wesentlichen in der Hamburger Jugendhilfe.

Junge Menschen mit besonderen Erziehungsbedarfen werden durch das Familieninterventionsteam (FIT) der Stadt betreut. Das ist auch in dieser Betreuungsfrage der Fall, und zwar ununterbrochen seit Übernahme des Falls. Dies gilt zudem unabhängig davon, ob ein junger Mensch in einer grundständig stationären Einrichtung, einer ambulanten Hilfsmaßnahme oder vorübergehend im Kinder- und Jugendnotdienst betreut wird.

In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass der Kinder- und Jugendnotdienst rund um die Uhr alle Kinder und Jugendlichen aufnimmt, die aus unterschiedlichen Gründen in Obhut genommen werden müssen. Für alle Jugendlichen im Kinder- und Jugendnotdienst gilt, dass diese nur solange dort aufgenommen sind, bis ein dauerhafter Lebensort in einer Einrichtung der Jugendhilfe gefunden wird oder die Sorgeberechtigten die Verantwortung für ihre Kinder wieder übernehmen können. Betreut werden diese Jugendlichen von den pädagogischen Kräften des Landesbetriebes Erziehung und Beratung, ggf. unterstützt durch den Einsatz eines Sicherheitsdienstes.

Konkret zur Betreuungssituation des 14-jährigen Jungen stellt die Sozialbehörde klar, dass die Hamburger Jugendhilfe federführend mit allen beteiligten Akteuren der Stadt (der Schule, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Kinder- und Jugendpsychiatrie als auch der allgemeinen Medizin) eng und vertrauensvoll zusammenarbeitet, um sowohl die Betreuung des 14-jährigen Jungen lückenlos sicherzustellen, als auch ein gutes soziales Miteinander aller zu gewährleisten, die mit dem Jungen in Berührung kommen. Fallgestaltungen, die mehrere Akteure der Stadt betreffen, werden kontinuierlich in Fallkonferenzen besprochen und geklärt.

Die Sozialbehörde und die Innenbehörde widersprechen daher dem Vorwurf einer unklaren Zuständigkeit.“

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