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Tätlicher Angriff und Erregung öffentlichen Ärgernisses

#München (ots)

 

Am Freitag (11. August) war es im Gewahrsam der Bundespolizei zu einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte gekommen. Am S-Bahnhaltepunkt Hauptbahnhof München wurde ein Exhibitionist festgenommen.

  • Gegen 20:40 Uhr wurde im Hauptbahnhof München ein Durchsetzungsgewahrsam gegen einen 30-jährigen Kroaten ausgesprochen. Zuvor hatte er wiederholt Passanten bepöbelt und war mehren Platzverweisen nicht nachgekommen.

Nachdem er im Gewahrsamsraum eingeschlossen worden war, schlug er dort unvermittelt seinen Kopf mehrmals gegen die Zellentüre, woraufhin er eine Platzwunde erlitt. Als die Beamten die Zellentür öffneten und den Wohnsitzlosen an den Armen festhielten um weitere Selbstverletzungen zu vermeiden, bespuckte der Kroate die Bundespolizisten mit seinem Blut. Er traf sie dabei an Unterarmen, Oberschenkeln und im Bauchbereich. Bei der anschließenden Überwältigung beleidigte er die Beamten verbal und mit Zeigen des Mittelfingerns.

Anschließend wurde der 30-Jährige vom Rettungsdienst unter Bundespolizeibegleitung in ein Münchner Innenstadtklinikum verbracht. Die Staatsanwaltschaft München I ordnete eine Blutannahme und Haftrichtervorführung an. Die Bundespolizei hat wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, versuchter Körperverletzung sowie Beleidigung strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Der Kroate war aufgrund räuberischen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung polizeilich bekannt und bis 10. August in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht.

  • Gegen 14:25 Uhr beobachteten Reisende und ein privat reisender Polizeibeamter des Freistaates Bayern einen 57-jährigen Deutschen, der am Mittelbahnsteig der S-Bahn am Hauptbahnhof an seinem Geschlechtsteil manipulierte. Dabei hatte er am stark frequentierten Bahnsteig die Hose knietief heruntergezogen.

Der Polizist brachte den Wohnsitzlosen zur Bundespolizei, die wegen Erregung öffentlichen Ärgernisse und exhibitionistischer Handlungen strafrechtliche Ermittlungen einleitete. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der 57-Jährige auf freien Fuß gesetzt. Er war in der Vergangenheit wiederholt mit Gewalt- und Eigentumsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten.

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