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Tödlicher Polizeieinsatz in Berlin: Ermittlungen gegen Beamte eingestellt

Berlin (ots)

 

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat im Fall des im September 2022 nach einem Polizeieinsatz gestorbenen Medard Mutombo die Ermittlungen eingestellt. Das bestätigte sie dem rbb. In einem Schreiben des ermittelnden Staatsanwalts, das dem ARD-Mittagsmagazin exklusiv vorliegt, heißt es: „Die Ermittlungen haben nicht zu einem konkreten Tatverdacht“ gegen einen oder mehrere der an dem Einsatz beteiligten Polizeibeamten geführt. Ein Fehlverhalten sei nicht zu erkennen, „und zwar weder in vorsätzlicher noch in fahrlässiger Form“.

Mutombo lebte seit mehr als 20 Jahren in einem Heim zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und sollte wegen seiner Schizophrenie in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht werden. Drei Polizeibeamte begleiteten die Maßnahme, dabei sei ein Gerangel entstanden. Die Beamten hätten Schwierigkeiten gehabt, ihn zu fixieren. Laut Schreiben des Staatsanwalts kamen neun weitere Polizeibeamte zum Einsatzort. Auf einer Wiese fixierten ihn fünf Beamte, dann kollabierte er. Er wurde reanimiert und in ein Krankenhaus gebracht. Nach drei Wochen im Koma starb Medard Mutombo.

Die genaue Todesursache bleibt bislang ungeklärt. „Eine Obduktion erbrachte keine Erkenntnisse auf ein Fremdverschulden“, schreibt Sebastian Büchner, Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, auf Anfrage. Weitere Untersuchungen hätten auch keine Hinweise gebracht, es lasse sich keine toxikologische Ursache für den Kreislaufzusammenbruch ableiten, so Büchner. Allerdings fanden Obduktion und Probenentnahme erst nach dem Tod – also drei Wochen nach dem Polizeieinsatz – statt.

Als Ursache für den Zusammenbruch kommt der Staatsanwaltschaft zufolge „grundsätzlich auch die im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz und mit der Krankheit des Geschädigten entstehende emotionale Stressreaktion“ in Betracht, wie es in dem vorliegenden Einstellungsbescheid des Staatsanwalts heißt.

Der Bruder des Toten hat über seine Anwältin Beschwerde eingelegt. „Es wurde von Anfang an halbherzig ermittelt“, sagt sie. Unter anderem wurde keiner der an dem Einsatz beteiligten Beamten während der Ermittlungen noch einmal zusätzlich vernommen. Auch Zeugenaussagen eines Betreuers fänden sich nicht in dem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft wieder.

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