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Unangezeigte Versammlung: Bei Ankleben drohen bis zu 3.000 Euro Bußgeld – Stadt reagiert mit Allgemeinverfügung auf wiederholte Aktionen der „Letzten Generation“

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, die Versammlungen der Gruppe „letzte Generation“ oder ähnliche Versammlungen zum Klimaprotest im Stadtgebiet unter freiem Himmel beschränkt, wenn diese nicht im Vorfeld – wie gesetzlich vorgeschrieben – angezeigt werden. Dazu gehört, dass in solchen Fällen die Nutzung von Fahrbahnen für Umzüge und das Ankleben, Festketten, Festbinden oder Niederlassen von Teilnehmenden auf Fahrbahnen untersagt wird.
Mit dieser Allgemeinverfügung reagiert die Stadt Braunschweig auf etwa 20 solcher Aktionen in den vergangenen Monaten, bei denen unangekündigte Umzüge („Slow walks“) stattgefunden und/oder sich Teilnehmende auf Fahrbahnen festgeklebt haben.  Bei Verstößen gegen diese Verfügung müssen Teilnehmende mit der Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeldern bis zu 3.000 Euro rechnen.
Mit der Allgemeinverfügung möchte die Stadt Braunschweig die Teilnehmenden und Verantwortlichen dazu bewegen, derartige Versammlungen im Vorfeld anzukündigen, damit – wie gesetzlich vorgesehen – im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld z.B. Kooperationsgespräche zwischen Veranstalter und Ordnungsbehörde geführt werden können. Ziel ist es dabei, das gesetzlich verbriefte Recht der Versammlungsfreiheit in Einklang zu bringen mit der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung. Dazu gehört hier etwa die Sicherheit aller Menschen im Straßenverkehr sowie die Gewährleistung von Rettungsfahrten von Feuerwehr und Rettungsdiensten. Die Koordinierung von Versammlungen im öffentlichen Straßenraum und mit dem übrigen Stadtgeschehen (etwa durch Umleitungen, Alternativrouten, etc.) ist der Versammlungsbehörde zudem nur möglich, wenn ihr Zeit und Umfang der Aktionen bekannt sind.
Die Teilnehmenden bzw. faktischen Versammlungsleiterinnen und –leiter sind vor Ort wiederholt auf die Anzeigepflicht der Versammlungen hingewiesen worden. Dennoch haben sie mehrfach zum Ausdruck gebracht, solche unangekündigten Versammlungen weiterhin durchführen bzw. daran teilnehmen zu wollen.
Damit ist zu erwarten, dass weitere unangekündigte Versammlungen dieser Art stattfinden, die zu den beschriebenen Gefährdungen führen. Daher hat die Stadt Braunschweig als Ordnungsbehörde in Abstimmung mit der Polizei entschieden, mit der Allgemeinverfügung präventiv im Sinne der Allgemeinheit und der Gefahrenabwehr tätig zu werden. Die Stadt folgt damit dem Beispiel anderer Städte. Mit der Allgemeinverfügung ist es auch möglich, Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Teilnehmende einzuleiten, wenn diese gegen die konkreten Auflagen verstoßen.
Die Allgemeinverfügung tritt am 20. Juli in Kraft und gilt zunächst bis zum 31 August 2023.
Allgemeinverfügung_190723 (Copyright: Stadt BS)

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