BlaulichtLandkreis Potsdam-MittelmarkPolizei

Verdacht der Körperverletzung

Bad Belzig, Bahnhof

Ausgehend von einer Information der Rettungsleitstelle Berlin wurde der Polizei am Donnerstag gegen 05:00 Uhr über die Regionalleitstelle Brandenburg ein tätlicher Angriff auf eine Person am Bahnhof in Bad Belzig gemeldet. Vor Ort konnte von den eingesetzten Rettungskräften und Polizeibeamten keine geschädigte Person festgestellt werden. Gegen 08:30 Uhr wurde der Polizei erneut eine verletzte Person am Bahnhof in Bad Belzig gemeldet. In der Folge wurde der geschädigte Mann in der Rettungsleitstelle des Krankenhauses Bad Belzig angetroffen, er wies eine Verletzung im Gesichtsbereich auf. Informationen zum Geschehensablauf, einschließlich möglicher Hintergründe des Verletzungseintritts konnten trotz intensiver Befragungsversuche der Polizei nicht erlangt werden, da der Geschädigte weder Angaben zum Sachverhalt, noch zu seiner Person machen wollte. Nach der medizinischen Erstversorgung der Verletzung verließ der Geschädigte in eigener Entscheidung das Krankenhaus, er ließ dabei auch eine ärztliche Dokumentation des Verletzungsbildes nicht zu.
Die Polizei nahm eine Anzeige von Amts wegen, wegen des Verdachts einer Körperverletzung auf. Beim Verlassen des Krankenhauses beleidigte der Mann die eingesetzten Rettungskräfte, das behandelnde medizinische Personal und die eingesetzten Polizeibeamten.
Gegen 12 Uhr kehrte der Mann gemeinsam mit seiner Ehefrau zurück und gab an, mit der vorherigen Behandlung nicht einverstanden zu sein.
Beide beleidigten und beschimpften das medizinische Personal des Krankenhauses. Der Aufforderung, die Notaufnahme des Krankenhauses zu verlassen kamen beide zunächst nicht nach, weshalb die Polizei erneut zum Einsatz kam. Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs wurde von der Polizei aufgenommen. In der Folge beleidigten und beschimpften beide auch die eingesetzten Polizeikräfte. Wegen der mehrfachen Beleidigungen sind Strafanzeigen aufgenommen worden.
Auch die weiteren Kontaktversuche der Polizei zum Geschädigten verliefen hinsichtlich der Aufhellung des Sachverhaltes ergebnislos, da Aussagen vollumfänglich verweigert wurden. Der Geschädigte wies aber darauf hin, dass die zur Sache erfolgten Social Media Meldungen nicht von ihm kämen, zudem auch „Falschmeldungen“ seien.

Kommentar verfassen