Die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg mit Wirkung zum 24. November 2022 um vier Wochen bis zum Ablauf des 21. Dezembers 2022 verlängert.