Berlin

Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen?! Beschäftigte der Krankenhaus-Tochterunternehmen und der freien Träger protestieren bei Parteitag der Berliner SPD

Am Samstag, den 25.05. findet von 08:30 Uhr bis 09:30 Uhr vor dem Hotel Andel´s Berlin, Landsberger Allee 106, 10369 Berlin eine Protestkundgebung zum Beginn des Landesparteitags der SPD Berlin statt. Thema sind die nicht erfüllten Zusagen der Koalition zur Rückführung der Krankenhaus-Tochtergesellschaften und zur Finanzierung der Hauptstadtzulage für die freien Träger.
„Wir fordern, endlich nach demselben Tarifvertrag bezahlt zu werden, wie die direkt bei der Charité und Vivantes angestellten Beschäftigten. Dafür haben wir die Zusage aus dem Koalitionsvertrag. Wir fragen uns, ob die Berliner SPD ihr Wort hält. Bisher sprechen ihre Taten dagegen.“ erklärt Sascha Kraft, Beschäftigter bei der Charité Facility Management GmbH (CFM).
Seit vielen Jahren kämpfen die Beschäftigten der Tochtergesellschaften von Charité und Vivantes gegen Ausgliederung und Tarifflucht. Sie haben sich Tarifverträge erkämpft, doch sie verdienen immer noch hunderte Euro weniger pro Monat, als vergleichbare direkt bei dem Mutterunternehmen Beschäftigte. Die Beschäftigten der CFM, die aufgrund der oft niedrigen Löhne besonders stark von der hohen Inflation betroffen sind, haben im Gegensatz zu allen anderen Landesbeschäftigten nicht den Inflationsausgleich von 3.000 EUR erhalten.
„Seit dem Koalitionsvertrag von 2016 wird den Krankenhaus-Tochterunternehmen die Angleichung an den TVöD versprochen. Doch bis heute ist das nicht passiert. Es steht die Glaubwürdigkeit der Berliner Politik auf dem Spiel.“, erklärt Gisela Neunhöffer, stellvertretende ver.di-Landesbezirksfachbereichsleiterin und zuständig für das Gesundheitswesen.
Hintergrund der Proteste der Kolleg:innen des ver.di-Netzwerks „Freie Träger, faire Löhne! Für die gute Sache, aber zu welchem Preis?“ ist der Wortbruch des Senats zur sog. Hauptstadtzulage. Die Hauptstadtzulage in Höhe von 150 € monatlich zahlt das Land Berlin bereits seit 2020 für Landesbeschäftigte. Nach der Einigung über die Tarifierung der Hauptstadtzulage im Tarifvertrag der Länder, hatte der Senat schriftlich zugesagt, dass die Hauptstadtzulage künftig auch für die Beschäftigten der Freien Träger bezahlt wird. Diese Zusage hat der Senat später wieder zurückgenommen. Dirk Heinke, Sozialarbeiter in der Migrationsberatung bei der Berliner Arbeiterwohlfahrt (AWO) und aktiv im ver.di-Netzwerk erklärt: „Unsere Arbeit bei den freien Trägern ist für die soziale Infrastruktur und für das Funktionieren unserer Stadt genauso wichtig, wie die unserer Kolleg:innen im öffentlichen Dienst. Seit Jahren fordern wir daher die Gleichhandlung unserer Arbeit und damit auch die Hauptstadtzulage für uns bei den freien Trägern“, und führt weiter aus: „Wir begrüßen daher, wenn sich die Berliner SPD hierzu auf ihrem Landesparteitag klar positioniert. Danach wird es aber darum gehen, dies auch im Senat durchzusetzen und damit den Wortbruch zu heilen.“

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