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Wasserschutzpolizei – Polizeihauptkommissar Timo Lück hat die Leitung der Wasserschutzpolizei der Direktion Ost übernommen und gibt Hinweise für die kommende Wassersportsaison

Wir möchten Ihnen bekanntgeben, dass die Leitung der Wasserschutzpolizei der Direktion Ost seit Dezember letzten Jahres Polizeihauptkommissar Timo Lück innehat. Der im Landkreis Märkisch-Oderland beheimatete 50-Jährige ist ein erfahrener Polizist und hatte einst seine ersten Schritte innerhalb der Landespolizei Brandenburg bei den Wasserschützern unternommen. Nach fünf Jahren bei der Kriminalpolizei (vielen Pressvertretern wird er noch als Sprecher und späterer Leiter der „BAO Grenze“ bekannt sein) sowie polizeilicher Stabsarbeit ist er nun seine neue Herausforderung mit Freude und Elan angegangen und steht, so seine verantwortungsvolle Tätigkeit es zeitlich zulässt, für journalistische Anfragen rund um sein Fachgebiet zur Verfügung.

Schon bald beginnt nämlich die wärmere Jahreszeit und viele Wassersportler und Erholungssuchende werden sich wieder auf den Gewässern in unserem Verantwortungsbereich tummeln. PHK Lück hat für Interessierte zahlreiche Hinweise parat, die wir natürlich auch veröffentlichen wollen.

Hier also seine Tipps rund um den Start in die neue Wassersportsaison:

Wie starte ich sicher in die Saison 2024?

  • beachten sie beim Bootstransport auf der Straße die Verkehrsregeln inkl. Ladungssicherung,
  • beginnen sie die Saison nur mit einem technisch sicheren Fahrzeug,
  • prüfen sie die ordnungsgemäße Kennzeichnung ihres Fahrzeuges,
  • sichern sie ihr Boot und den Außenbordmotor mit geeigneten Mitteln (über die Saison werden mehrere Termine zur Bootsmotorengravur angeboten),
  • lassen sie keine Wertgegenstände im Boot liegen – Gelegenheit macht Diebe

Worauf ist bei der ersten Tour zu achten?

  • informieren sie sich über die aktuellen schifffahrtsrechtlichen Bestimmungen,
  • legen sie einen verantwortlichen Schiffsführer fest, Mindestalter Rudergänger: 16 Jahre,
  • nehmen sie Rücksicht auf die anderen Wassersportler,
  • halten sie sich an die jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten,
  • beachten sie die Regeln bei der Nutzung von Schleusen,
  • halten sie ausreichend Raum zur Berufsschifffahrt,
  • vermeiden sie besonders in der Nähe der Uferbereiche unnötigen Wellenschlag durch Verringerung der Geschwindigkeit

Auch auf dem Wasser gilt: meiden sie den Alkohol und Drogen! Selbstverständlich werden Kontrollen zur Fahrtüchtigkeit der Schiffsführer durchgeführt

Welche Hinweise gibt es wenn das Boot zu Wasser gelassen werden soll?

  • Boot auf Beschädigungen prüfen, nach der Wasserung auf einlaufendes Wasser prüfen,
  • Außenbordmotor auf festen Sitz, sichere Verschraubung achten,
  • prüfen der elektrischen Anlage/ Leitungen als auch Kraftstoffleitungen auf Dichtheit,
  • entlüften sie den Maschinenraum vor dem Start der Maschine,
  • auch bei Überführungsfahrten gelten die schifffahrtsrechtlichen Bestimmungen (erforderliche Papiere mitführen)

Wie verhalte ich mich bei plötzlich auftretendem Frühlingsdunst?

  • bei Nebel (unsichtiges Wetter) gilt § 6.30 BinSchStrO,
  • grundsätzlich gilt: Geschwindigkeit verringern, anderen Fahrzeugen für die Sicherheit, notwendige Nachricht geben (Glocke, Horn), unverzüglich einen Liegeplatz aufsuchen,
    Fahrt nicht antreten bzw. keine Weiterfahrt (Bußgeld bis 750,-€),
  • wenn zugelassenes Radargerät und zugelassenes Schiffsfunkgerät an Bord – Pflicht zur Nutzung (Zulassungspapiere und erforderliche Patente mitführen)

Allen Wassersportfreunden „immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel“ und eine unfallfreie Saison 2024!

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